352 Die Deutschen in Ästerreich und die Wahlrechtsfrage
Gefahr als einen Schutz für das Deutschtum bedeutet. Die deutschliberale Partei ließ sich jedoch seit der Zeit des „wirtschaftlichen Aufschwungs" nicht mehr von deutschen nationalen Erwägungen leiten, sie war liberal und zentralistisch, weil es die Interessen des mit ihr eng verbündeten mobilen Großkapitals forderten, und die ganze Weisheit, die sie aus ihrer Niederlage von 1879 gewonnen hatte, bestand darin, daß sie sich mit dem Aufgebot ihrer ganzen Macht gegen jede Erweiterung des Wahlrechts wehrte.
Daß sie als „freiheitliche" Partei dies tat, bedeutete einen innern Widerspruch, der wesentlich dazu beitrug, ihren Einfluß auf die breiten Schichten der deutschen Bevölkerung zu schmälern; aber sie mußte jede Erweiterung des Wahlrechts ablehnen, weil jede Vermehrung der Wählerzahl die numerische Mehrheit der Nichtdeutschen auch politisch zu immer stärkerer Geltung bringen und die slawischen Mandate im Neichsmt mit der Zeit so vermehren mußte, daß den Deutschen die Aufrechterhaltung der zentmlistischen Dezemberverfassung als eine Gewähr für die deutschen Interessen nicht mehr plausibel zu machen war.
So kam es gegen den Willen der deutschliberalen Partei 1882 zur Herabsetzung des Zensus auf fünf Gulden direkter Steuerleistung, wodurch dem Neichsmt eine Menge kleinbürgerliche Elemente zugeführt wurden, die in den gemischtsprachigen Orten vorwiegend nichtdeutscher Nationalität waren. Damit war eine weitere dauernde Verschiebung der politisch nationalen Machtverhältnisse zuungunsten der Deutschen eingetreten, die sich zunächst in der Vermehrung der städtischen Wähler von 196993 auf 298 793 und sodann bei den Wahlen im Jahre 1885 in einem bedeutenden Mandatsverlust der Deutschen ausdrückte.
Mit der Reform von 1882 schien jedoch die Wahlrechtsbewegung für längere Zeit zur Ruhe gekommen zu sein. Bei der nähern Untersuchung der damaligen Verhältnisse findet man jedoch, daß das nur äußerlich der Fall war. Während einerseits die Herabsetzung des Zensus die schon Anfang der achtziger Jahre unter den Deutschen eingetretne Reaktion gegen den national und wirtschaftlich schwer kompromittierten Liberalismus sehr förderte, begann man sich andrerseits in einflußreichen Kreisen immer eifriger mit dem Gedanken einer bedeutenden Erweiterung des Wahlrechts zu befassen. Daß hierbei der Umstand, daß verwandtschaftliche Beziehungen sozialdemokratischer Führer bis in die höchsten Negierungskreise hinauf reichten, wesentlich mitgewirkt hat, ist allgemein bekannt, aber diese Einflüsse wären nicht mächtig genug gewesen, im Schoße des Kabinetts Taaffe die Idee der Einführung des allgemeinen Wahlrechts reifen zu lassen, wenn nicht durch die Mengersche Schule an der Wiener Universität in der höhern Bureaukratie der Boden hierzu vorbereitet worden wäre. Unter dem Einflüsse der beiden Brüder Menger war an der Wiener Universität ein sozialistisches Gigerltum herangewachsen, das sich zum größten Teile aus dein kleinen Beamtenadel rekrutierte. Die liberalen Ideen, denen die Deutschen solange gehuldigt hatten, hatten ihre Zugkraft verloren, sie genügten besonders der jüngern akademischen Generation nicht mehr. Ihre Mehrheit schloß sich dem nationalen Radikalismus an; Herkunft und Erziehung erlaubten das den Söhnen ministerialer Beamtenfamilien nicht, und so fielen sie, außer aller