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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Reichsspiegel. (An der Grenze zweier Zeitalter. Die Polizeifrage in Algeciras. Italien alsBundesgenosse." Vom Reichstage. Marine und Kolonien: Die Unterströmungen und das Brechen ihres Widerstands.)

Die augenblickliche Situation zwischen Deutschland und Frankreich macht den Eindruck, als ob wir an der Grenzscheide zweier Zeitalter stünden. Auf der einen Seite die Spannung in Algeciras, die, wie das immer unmittelbar vor der Ent­scheidung zu sein pflegt, in diesem Augenblick ihren Höhepunkt erreicht hat, auf der andern Seite die deutsche Hilfeleistung in Courrieres mit der aufopfernden Tätig­keit unsrer westfälischen Mannschaften und der Überweisung von hunderttausend Mark durch das Essener Kohlensyndikat zur Unterstützung der Hinterbliebnen! Der Ein­druck davon wird in Frankreich nicht sofort wirksam werden, aber er wird sich allmählich bei allen denkenden Franzosen doch dahin vertiefen, daß es zwischen den Nationen Bande gibt, die höher stehn als die Spekulationen der Diplomatie und der Unternehmergruppen. Es ist schon einmal darauf hingewiesen worden, daß die marokkanische Politik Frankreichs eine verzweifelte Ähnlichkeit hat mit der, die seinerzeit das zweite Kaiserreich nach Mexiko und von da nach Sedan geführt hat. Auch jetzt sind es Spekulantengruppen, die treibend hinter der französischen Regierung stehn, und die die eigentlichen Verantwortlichen sein würden, falls die Konferenz in Algeciras in einen Konflikt ausmünden sollte. Voraussichtlich wird das nicht der Fall sein, weil allmählich wohl allen an der Konferenz beteiligten Mächten klar geworden ist, daß Frankreich auf völkerrechtlich unhaltbaren Forderungen be­steht und auf der Konferenz eine Miene annimmt, als ob es der gebende und nicht der empfangende Teil sei. Die französisch-englische Abmachung ist für die andern Signatare der Madrider Konvention absolut unverbindlich; weder Frank­reich allein noch Frankreich und England waren berechtigt, sich von ihrer Unter­schrift von 1880 loszusagen und über Marokko wie über Herreuloses Gut zu ver­fügen. Hielten die beiden Mächte, hielt namentlich Frankreich Änderungen in Marokko für unabweisbar, so mußten sie vorher die Konferenz einberufen und die von ihnen gewünschten Veränderungen in der internationalen Stellung des Landes vorher genehmigen lassen.

Im gegenwärtigen Stadium der Polizei sind vier Lösungen denkbar: 1. die Annahme des österreichischen Vorschlags, den die Pariser Blätter einstimmig als für Frankreichunannehmbar" bezeichnen, 2. ein Abschluß der Konferenz ohne Lösung der Polizeifrage, also Beibehaltung des swws ono, 3. Zuteilung von den in Rede stehenden acht Häfen, zwei an Frankreich, zwei an Spanien, vier an Marokko, 4. Hinzunahme eines neunten Hafens für den neutralen Inspekteur, Zu­teilung von je vier an Frankreich und Spanien. Da die Lösung immerhin nur Z, oourts Äursg, d. h. auf drei Jahre erfolgen soll, und die endgiltige Situation Marokkos von den mancherlei wechselnden Phasen der europäischen Politik bestimmt werden wird, so liegt für die Franzosen um so weniger Anlaß vor, nachträglich das von ihnen für die Konferenz angenommne Prinzip der Souveränität des Sultans und der Integrität des Landes zu verleugnen und gegen die starke Stellung an­zukämpfen, die Deutschland in dem Festhalten an diesen von allen Mächten aner­kannten Grundsätzen hat.

Frankreich verhandelt jetzt von einem Standpunkt aus, als ob Marokko sckM sein legitimer Besitz sei, und als ob sich Frankreich nur herablasse, den Mächten und namentlich Deutschland aus Gefälligkeit einige äußerliche Konzessionen zu gewähren. Der Standpunkt der französischen Regierung mag sich dabei seit Delcasses Rücktritt einigermaßen verschoben haben, aber sie unterliegt auch heute noch den Wirkungen der Delcasftschen Politik und dem Einfluß, den dieser den treibenden Finanzgruppen eingeräumt hatte. Diese wollen ihre Pläne, mit denen sie nach Marokko gegangen sind, aufrecht erhalten und nicht durch die Konferenz beschränken lassen. Im wesent-