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Soll man bei amerikanischen Gesellschaften versichern?
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Bürgerkunde in der Schule

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Man kann ja nicht übersehen, daß Portefeuilles wie die der amerikanischen Niesenfinanzinstitnte 1^ IZa.uiwd1s, Nvv ^orlc und Nuwg-l nicht mit dem­selben Maße gemessen werden dürfen wie der Besitzstand irgendeiner kleinen mif engem Territorium arbeitenden Anstalt. Das Vermögen der Newyorker Versicherungsanstalten nimmt teil an der ganzen industriellen Entwicklung der Unionstaaten und repräsentiert auf diese Weise einen Durchschnittswert, der ein getreues Spiegelbild der industriellen uud der politischen Gesamtlage des amerikanischen Marktes gibt. Die bloße Tatsache, daß die Amerikaner Industrie- Papiere bei ihren Anlagen bevorzugen, würde wenig gegen sie beweisen, da der Umfang ihres Besitzes einen innern Ausgleich verbürgt, so lange die nahe­liegende Gefahr verhütet wird, daß die eingehenden großen Massen baren Geldes nicht in sorgfältiger Wahl angelegt, sondern mit voller Absicht miß­braucht werden, den Kurs fauler Papiere hinaufzutreiben. Die Erfahrung hat aber gezeigt, daß die Leiter der amerikanischen Institute ansnahmlos dieser Ver­lockung erlegen sind; darnm kann man zu dieser Praxis der Amerikaner, die Geldreservvirs der Versicherungsanstalten zur Befruchtung ihrer Industrie heran- zuziehn, vom Standpunkt des deutscheu Versicherungsnehmers kein Vertrauen haben ganz abgesehen davon, daß eine Unterstützung dieser Bestrebungen geradezu gegen die Interessen unsers Vaterlands verstoßen würde. Es ist bei dem starten Konkurrenzkampf, deu deutscher Handel und Gewerbfleiß gegen englische uud amerikanische Mitbewerber zu bestehn haben, für uns Deutsche ganz gewiß kein Grnnd vorhanden, dem Geguer selbst die Waffen, d. h. unser bares Geld in die Hand zu geben. Das möge auch der beherzigen, dem es aus persönlichen Rücksichten, Geschäftsverbindungen nsw. augezeigt erscheinen könnte, bei der Wähl seiner Gesellschaft über alle sonstigen Mängel der amerikanischen Anstalten hinwegzusehen.

Bürgerkunde in der schule

von panl Niedinger in Berlin

n derDeutschen Jnristenzeitung" ist in der letzten Zeit zweimal die Frage erörtert worden, ob es ratsam sei, den Unterricht in Bürgerknnde" in die Schule einzuführen. In Nr. 18 des vorigen Jahrgangs geht Landgerichtsrat Dr. Glock in Karlsruhe vou der Mitwirknng der Laien bei der Rechtsprechung ans, die sich ia vermutlich infolge der zu erwartenden Strafprvzeßreform noch steigern wird, und fordert als Voraussetzung dieser Teilnahme gewisse gruudlegende Nechts- ""tmsse, in denen er zugleich eiu Mittel sieht, ein reiferes politisches Urteil hervorzubringen und dasMißversteh» und Mißtrauen, das weite Kreise der Mutigen Nechtsentwicklung uud Rechtspflege sowie unsrer Staatsverwaltung u'erHaupt entgegenbringen," zn beseitigen. Privatdozent Dr. Hedemmm in reslcin hat diesen Gedanken anfgegriffen uud zum Gegenstand einer Ruud- "age an verschiedne preußische und sächsische Schulmänner geinacht, über die er Grenzboten I 1906 84