Beitrag 
Das Wahlrecht in den hanseatischen Stadtstaaten
Seite
584
Einzelbild herunterladen
 

584

Der Jentralverbcmd und die Sozialpolitik

sprechen könnte, Maßregeln zu treffen, die der Macht der Sozialdemokrntie in der Bürgerschaft gewisse Grenzen ziehn. Mit der deutschen Sozialdemokratie von heute ist kein Gemeinwesen zu verwalten. Hinweise auf die französische, belgische, australische Sozialdemokratie sagen nichts, denn dort sind dieGe­nossen" eben andre Leute als bei uns, vollends als unsre seit dem Siege des rotesten Radikalisinns geworden sind. Auch in den Hanseatischeu Bürger­schaften hat sich der Grundsatz desTeiluehmeulassens an der Verwaltung" durchaus nicht in dem Sinne bewährt, daß dieGenossen" nun brauchbarere und gemäßigtere Mitglieder der Versammlungen geworden wären. Im Gegen­teil, dieses Forum dient ihnen nur dazu, ihre Hetzreden zum Fenster hinaus zu halten, bei jeder Vorlage, jeder Budgetpvsition ihre anfstachelnden Forderungen zu stellen. In der Bremer Bürgerschaft sitzen die Sozialdemokraten seit zwanzig Jahren, in der Hamburger sind sie erst vor drei Jahren über ein Mitglied hinausgekommen. Das Ergebnis ist dasselbe gewesen. Natürlich muß das hingenommen werden; wenn aber gesagt wird, daß zur Heranziehung der Sozialdemokraten zur gemeinsamen Arbeit Konzessionen gemacht werden könnten, so muß leider geantwortet werden: ein solches Vertrauen ist unberechtigt.

Durch das Übermaß ihres Treibens haben die Sozialdemvkraten neuer­dings stark der Reaktion geholfen, in Nußland wie auch iu Deutschland. Sie selber haben sich die Wahlrechtseinschränkung in Hamburg uud in Lübeck zu­zuschreiben. Ohne den Aufruhr amroten Mittwoch" wäre in der Hamburger Bürgerschaft die Dreiviertelmehrheit wohl nicht zustande gekommen. Je ärger sie es machen, um so mehr werden die hanseatischen Bürgerschaften und ihre Senate auf der Hut sein, damit keine politischen Situationen entsteh», in denen das Reich die Stadtstaaten auf eiue ganz andre Grundlage stellen muß, weil mit der steigenden Macht der Genossen ihre Selbständigkeit als republikanische Einzelstaaten dem Reiche uuerträglich erscheine. Diese dem hanseatischen Bürgertum sicher unerwünschte Wendung wäre immer noch weit wahrschein­licher als ein Sieg der Sozialdemokratie über das Bürgertum innerhalb der hanseatischen Staatsverwaltung.

Der Zentralverband und die Sozialpolitik

>er Geschäftsführer des Zentralverbandes deutscher Industrieller, H. A. Bueck, hat die Geschichte dieses im Jahre 1876 gegründeten mächtigsten aller deutschen Unternehmervereine geschrieben, dem I zurzeit außer 544 einzelnen 176 körperschaftliche Mitglieder an- Igehören. (Der Zentralverband deutscher Industrieller 1876 bis 1901. Berlin, I. Guttentag.) Der erste 1902 erschienene Band hat die Handels- und Zollpolitik des Verbandes behandelt, die andern beiden im Herbst 1905 veröffentlichten Bände (808 und 749 Seiten Großoktav) stellen seine Sozialpolitik dar, und zwar beschäftigt sich der zweite mit dem Hilfskassen-