Beitrag 
Kontroversenzüchtung : ein Mahnwort an den Gesetzgeber
Seite
490
Einzelbild herunterladen
 

490

Aus Polens letzten Tagen

diese Frage sind schon veröffentlicht worden! Sicher hat die Einschränkung des Beschwerderechts, wie sie das neue Recht in Änderung des frühern Rechts­zustandes vorschreibt, einiges für sich, aber keineswegs war sie im Interesse der Gerechtigkeit etwa geboten; darum Hütte der Gesetzgeber diese Einschränkung ab­lehnen müssen, weil sie zu einer Kontroversenzüchtung führt.

Wieviel Arbeit, Zeit, Ärger und Kosten Hütte der Gesetzgeber den Gerichten und den Staatsbürgern sparen können, wenn er die als Kontroversenzüchtuug uachgewicsnen Bestimmungen, die doch durch die Rücksicht auf die Gerechtigkeit keineswegs geboten waren, gar nicht getroffen hätte! Jhering teilte die Juristen launig ein in solche, die sich mit der Lehre von der Stellvertretung schon beschäftigt haben, und in solche, die sich mit ihr noch nicht be­schäftigt haben. Ähnlich kann man heute die Juristen einteilen in solche, die sich mit diesen Kontroversen schon beschäftigt haben, und in solche, bei denen dies nicht zutrifft. Die Zahl der letzten wird nicht groß sein.

Auch das sorgfältigst ausgearbeitete Gesetz birgt eine Fülle von Streit­fragen; einkontroversenreines" Gesetz wird nie kommen, sagt Liszt, es wäre eingeistigen Tod verbreitendes Monstrum." Ähnlich äußert sich Staub: Selbst eine solche Bestimmung des Gesetzbuchs, deren Wortlaut und Inhalt tadellos ist, bietet, sobald sie ihren Platz mitten im Rechtssystem einnimmt, der Auslegung einen breiten Raum und nicht geringe Schwierigkeiten." Fein be­merkt auch Eccius:Das Gesetz ist stets klüger als seine Verfasser, denn es ordnet Dinge, an die die Verfasser gar nicht gedacht haben." Und schließlich gibt es, wie der preußische Ministerialdirektor Förster einst zutreffend bemerkte, überhaupt nichts zwischen Himmel und Erde, was ein Jurist nicht bestreiten könnte. Da Hütte der Gesetzgeber doch wahrlich allen Anlaß, überall, wo eine Bestimmung vom Standpunkt der Gerechtigkeit so oder auch anders getroffen werden kann, wo also die Rücksicht auf das materielle Recht keine Entscheidung in bestimmtem Sinne fordert, diese so zu treffen, daß sie einen zweifelfreicn, klaren Nechtszustcmd ermöglicht und nicht zu einerKvntroversenzüchtung" führt.

Aus Polens letzten Tagen

Erinnerungen eines deutschen Dichters von Georg Peiser

er Untergang Polens ist ein Ereignis von so gewaltiger Trag­weite, daß der Bericht eines jeden, der die Hauptakteure bei der Arbeit gesehen und in dem weltgeschichtlichen Drama eine Rolle gespielt hat, Beachtung verdient um wieviel mehr, wenn es die Stimme eines Mannes ist, der Gelegenheit hatte, Menschen und Dinge scharf zu beobachten, und der mit großer schriftstellerischer Begabung unbestechliche Wahrheitsliebe und Unparteilichkeit des Urteils verband! Der Zufall hat es gefügt, daß Johann Gottfried Seume, der der Typus eines