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Die Poesie der alten Land- und Heerstraßen
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Die Poesie der alten Land- und Heerstraßen

akob Grimm schrieb im Jahre 1815 in der Zeitschrift für ge­schichtliche Rechtswissenschaft (Bd. 2, Heft 1, S. 25—99. 1815) einen Aufsatz über die Poesie im Recht und erörtert die Ver­bindung der Poesie mit dem Recht sowie deren gemeinschaftlichen Ursprung. Er beweist das Poetische im Recht aus der Sprache der alten deutschen Gesetze, aus deren poetischer Form, ans einzelnen poetischen Rechtssprichwörtern, poetischen Rechtsphrasen, ferner aus einzelnen Rechts­symbolen uud aus der Frömmigkeit, Ehrlichkeit uud Vergnngtheit, aber auch m>s der Grausamkeit, die in den Bestimmungen selbst ausgedrückt sind. „Der Glaube an Gott, sagt Grimm, geht sichtbar durch unser ganzes altes Recht, man kann sagen, daß es beinahe ganz auf Gottes Urteil gebaut ist, und ich rechne seine innere Tugendhaftigkeit mit Fug zu einem seiner hauptsächlichsten poetischen Bestandteile. Die Poesie ist rein nnd fromm, nicht anders das ein­fache Recht des Altertunis, allerwärts sehen sie den Finger des Allmächtigen." — Aber das religiöse Empfinden der auf das Ideale gerichteten Deutschen ging »och weiter, die Poesie und die Religion durchwoben nicht nur das Recht, sondern die gesamte Tätigkeit uud die Einrichtungen der Einzelmenschen und der Staaten. Man kann deshalb im gewissen Sinne auch von der Poesie der Landstraßen sprechen, indem man darunter Einrichtungen und Anordnungen ver­steht, die an der Landstraße aus religiösem und poetischem Empfinden entstanden sind uud auf den Reisenden in diesen Beziehungen einzuwirken geeignet waren.

Schon die Römer, die Meister des Straßenbaues, errichteten in den Grenzprovinzen sogenannte Benefiziarierposten für die Sicherheit der Straßen, zumeist an Kreuzwegen, besetzten sie mit Beamten, die den Straßenverkehr über­wachen mußten, und erbauten auf solchen Posten am Wege ein Heiligtum für die Wegschutzgötter, denen sie Votivciltäre widmeten. Man gab dadurch dem Gefühl der Abhängigkeit von dem unsichern Walten der Gottheiten während des Aufenthalts und der Dauer eines verantwortungsvollen Dienstes fern von der Heimat Ausdruck und wollte auch in unwirtlichen Gegenden des Schutzes der Gottheit nicht entbehren. Dieses allgemein menschliche Bedürfnis nach hvherm Schutz wurde in der christlichen Zeit noch größer, als sich in Deutsch­land der Verkehr zu entwickeln begann, und mit den Land- und Heerstraßen allmählich die Städte entstanden, die unter sich ihre Handelswaren austauschten. Diese Handelsplätze im Norden und im Süden Deutschlands waren aber doch noch so weit voneinander entfernt, daß es vieler Tagereisen bedürfte, namentlich wenn Gebirge dazwischen lagen, in denen noch keine Siedlungen bestanden. In solchen öden Gegenden errichtete man zuerst die Klausen, die dazu bestimmt