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Entwurf eines Wahlgesetztes für die zweite Kammer des sächsischen Landtags
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Line Geschichte der englischen Lohnarbeiter

sächsischen Landtags zur Prüfung vorgelegt worden. Einflußreichen Mit­gliedern des Landtags schien es angemessen, daß er auch der öffentlichen Meinung unterbreitet werde, und ich trage kein Bedenken, dies hiermit zu tun. Daß unser sächsisches Wahlrecht geändert werden muß, darüber sind alle einig. Mit dem bloßen Kritisieren wird aber kein neues geschaffen. Darum mag jeder, der einen positiven Vorschlag zu haben glaubt, ihn ungescheut sagen.

Vresden Adolf Lobe

(Line Geschichte der englischen Lohnarbeiter

(Schluß)

dam Smith, den wir zuletzt erwähnt haben, hatte sich zwar schon vollständig in die im sechzehnten Jahrhundert entstcmdne englische Anschauung eingelebt, wonach der Arbeiterstand mit der Armut zusammenfällt und eine von den Gentlemen durch eine unüber­brückbare Kluft geschiedne Kaste bildet, aber er war ein gewissen­hafter Man» von menschenfreundlichem Charakter, und was das Los der Armen härter als notwendig macht, das erregte seine Empörung. Seiner Überzeugung nach waltet in der Welt vollkommne Jnteressenharmonie, die sich von selbst her­stellt, wenn man sie nicht durch Eingriffe in den natürlichen Wirtschaftsprozeß stört, und darum hielt er die Bewegungsfreiheit, die den Nsroliants ^ävcmwrm-L schon so großen Gewinn gebracht hatte, für das beste Mittel, auch den Armen zu dem für sie erreichbaren Grade von Wohlstand zu verhelfen, und die Heimat­gesetzgebung, die es dem Arbeiter unmöglich machte, überall im Lande Arbeit zu suchen, für das zu beseitigende Hindernis. Damit hatte er freilich Recht; er irrte sich nur darin, daß er glaubte, wäre den Arbeitern die Bewegungs­freiheit gesichert, so würden sich alle übrigen wirtschaftlichen und sozialen Güter von selbst einstellen, und die schlimmsten Ausartungen und Wirkungen der mit den Armengesetzen zusammenhängenden Heimatgesetzgebung hat er gar nicht er­lebt. Steffen hat, wie er sagt, nicht Raum genug, durch vollständige Dar­stellung dieser verwickelten Gesetzgebung genaue Einsicht in die dadurch hervor­gebrachten Zustände zu gewähren, und wir wiederum können natürlich die vierzig Seiten nicht abschreiben, die er diesem Gegenstande widmet. Das Wesentliche ist ja wohl bekannt. Den der freien Konkurrenz entrückten Lohn bestimmten die Friedensrichter, das heißt die Brotherren der Arbeiter: Gutsbesitzer oder Pächter und Fabrikanten. Selbstverständlich ließen sie ihn niemals über das Existenzmiuimum steigen. Und da sie zugleich die Personen waren, die die Armensteuer aufbringen mußten sie betrug im Jahre 1818 bei 11^/z Millionen Einwohnern ucche an acht Millionen Psnnd, also über 150 Millionen Mark, so suchte ein jeder von ihnen seine Leistungen an die Armenkasse in Gestalt von Arbeit wieder herauszuschlagen. Das wurde ihm dadurch möglich, daß er einige seiner Arbeiter entließ, die, da sie sonst nirgends Arbeit bekamen, als offizielle Paupers galten und das Armeugeld erhielten. Dann bekam er diese selben