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Die österreisch-ungarische Reichskrise
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ZVichern und die Gefängm'sreform

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finden würde, nicht voraussehen, aber man durfte nicht vergessen, daß spätestens in sieben Monaten allgemeine Reichsratswahlen vorgenommen werden müssen, ein Umstand, der die parlamentarischen Parteien von den Wühlern abhängiger macht, und daß sich andrerseits die öffentliche Meinung schon in sehr radikaler Weise zu klären begann. Die gegenwärtige dualistische Verfassung so war der Gedankengang ist. wie die Erfahrung zeigt, unhaltbar, ebensowenig könnte aber auch die Personalunion befriedigen, da die Ereignisse der letzten zwei Jahre beweisen, daß jeder vertragsmäßige Zustand zwischen Osterreich und Ungarn unter einem gemeinsamen Herrscher zum Nachteile Österreichs aus­gelegt und verfälscht würde. Solle also der Bestand der Monarchie aufrecht­erhalten werden, so müßte durch Einführung des allgemeinen Wahlrechts in Ungarn die Macht der magyarischen Oligarchie gebrochen nnd dadurch die Möglichkeit geschaffen werden, Ungarn zu Ofterreich in eine engere organische Verbindung zu bringen, die in einer zentralen, von allen Volksstämmen be­schickten Reichsvertretnng ihren Ausdruck fände. Auf einem christlichsozialen Parteitage hatte der Bürgermeister von Wien, Dr. Lueger, diese Leitsätze ver­kündet; sie waren nicht nur beachtenswert darin, was sie sagten, sondern auch darin, was ungesagt blieb, weil sich gerade darin die pessimistische Anschauung wegen der Möglichkeit des Fortbestehns der Monarchie ausdrückte.

Es ist möglich, daß diese und ähnliche Kundgebungen veranlaßten, daß man bei Hofe erkannte, daß bei Fortsetzung der bisherigen schwankenden Politik gegenüber Ungarn die Frage des vollständigen Zerfalls der Monarchie auch in den loyalsten Schichten der Bevölkerung immer mehr Gegenstand praktisch­politischer Erwägungen werde. Sei dem jedoch, wie ihm wolle; auf jeden Fall ist die Entwicklung der Krise an einem bedeutsamen Wendepunkt angelangt, denn man kann doch unmöglich annehmen, daß der Kaiser mit solcher Ent­schiedenheit vor den Augen der ganzen Welt von den ungarischen Oppositions­führern ein jedes weitere Feilschen ausschließendes Ja oder Nein verlange, ohne schon Entschließungen für den Fall einer ablehnenden Antwort gefaßt zu haben. Daß der passive Widerstand, d. h. die Ausübung des verfassungs­mäßigen Vetorechts hierzu nicht ausreicht, haben die Ereignisse in Schweden und Norwegen gezeigt, und wenn die Krone nicht die Fejervaryschen Vor­schlüge wieder aufnehmen will, bleibt ihr nichts andres übrig als ein abso­lutes Regiment, das jedoch mit seinen militärischen Steuerexekutionen und zwangsweisen Rekrutenaushebungen doch nur von kurzer Dauer sein und zu geordneten Verhältnissen nur wiederum durch eine Verfassungsänderung hinüber­führen könnte, die die Herrschaft der magyarischen Oligarchie ein für allemal bräche und das Magyarentum zu einem Einvernehmen mit der Dynastie und den Deutschen Österreichs zwünge. mit denen es doch das Interesse der Ver­teidigung gegen das Slawentum gemeinsam hat.

Wichern und die Gefängnisreform

von Wilhelm Speck (Schluß)

it der Berufung der Bruderschaft des Rauhen Hauses in die Ge- fcmgnenpflege an der Strafanstalt zu Moabit war wenigstens in einer Anstalt der Monarchie ein Beamtenkörper geschaffen, der fühig und von Herzen bereit war, die Pläne des Königs verwirklichen

---zu helfen. Nun aber erhob sich auch die alte Feindschaft gegen

das Einzelhaftsystem mit verjüngter Kraft und frischem Eifer, und eine Flut von Verdächtigungen ergoß sich über Wicherns Haupt. Während man sich doch

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