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Afghanistan : Schilderungen und Skizzen :
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Afghanistan

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kandidat noch ein viertesmal aufgeknüpft wird. Ob er dabei wieder so glimpflich wegkommen wird, ist freilich eine andre Frage.

Die Folter wird in Afghanistan auch noch angewandt. Gewöhnlich wird dabei so verfahren: Die Füße des verstockten Sünders, der hierbei auf der Erde sitzt, werden mit einem Strick an einen starken viereckigen Pflock festgebunden, der unbeweglich in der Erde steckt. Die Fußsohlen des Delinquenten sind an den Pflock gepreßt. Durch Holzkeile, die zwischen Fußsohle und Pflock einge­trieben werden, erzeugen die Folterknechte eine unerträgliche Spannung der die Füße umschließenden Stricke. Sehr häufig spritzt Blut unter den Zehennägeln der Gefolterten hervor, und die Nägel fallen später ab. Wird ein Geständnis durch diese Marter nicht erzwungen, so tritt eine Verschärfung ein. In einem Kessel wird Pechöl zum Sieden gebracht und dann mit einer Art Pinsel auf den entblößten Oberkörper des Delinquenten gespritzt. Führt auch diese Tortur nicht zu dem gewünschten Ziele, so rasiert man dem armen Teufel das Haar vom Kopfe und belegt diesen mit einem Kranze von Mehl oder Teig, worauf siedendes Pechöl auf den Schädel gegossen wird. Dieses kann wegen jenes Kranzes nicht abfließen.

Ich wollte den Erzählungen von diesen Martern anfänglich keinen Glauben beimessen, überzeugte mich aber mit meinen eignen Augen von ihrer Wahrheit, da ich die schrecklichen Spuren sah, die solche Foltern auf den Leibern der Miß­handelten zurücklassen. Folgenden Vorfall kann ich auch als verbürgt berichten: Ein Mann war mit zehn Gefährten längere Zeit in einem Lagerraume der Waffenfabrik beschäftigt, wo Kupferblech aufbewahrt wurde. Bei einer Nachschau wurde entdeckt, daß für tausend Rupien Kupferblech fehlte, das wahrscheinlich von Beamten verkaust worden war. Da diese die Schuld den Arbeitern auf­bürdeten, wurden die Ärmsten auf die beschriebne Weise gefoltert. Als einer von ihnen, der schon zum zweitenmal die qualvolle Marter erduldete, von einem höhern Beamten des Emirs gefragt wurde, ob er sich schuldig bekenne, ant­wortete der vor unerträglichen Schmerzen fast wahnsinnig gcwordne Mensch: Ja, ich habe es (das Kupferblech) genommen, die eine Hälfte habe ich, die andre Hälfte hast du gefressen. Geh und sage dies dem Emir!" Selbstverständlich wurde dieses erzwungne Geständnis eines Unschuldigen dem Emir nicht mit dem Beisatze berichtet. Der Arbeiter wurde gefangen gesetzt und trug fünfundein- halbes Jahr die beschrieben Fesseln. Er wurde nach diesem Zeitraum begnadigt, weil es ihm glückte, einen andern Häftling bei einem Diebstahle zu ertappen und anzugeben. Er war ein sehr geschickter Arbeiter.

Die in Afghanistan gebräuchliche Folter kennt noch einen schärfsten Grad, den ich aus Schicklichkeitsgründen hiermit nur andeutend erwähne. Anarchisten in Spanien sollen vor etlichen Jahren auf solche bestialische Weise gepeinigt worden sein.

5. Verwaltung, Nünzwesen Die Verwaltung des Reichs ist Statthaltern oder Gouverneuren anvertraut, die in allen Städten bestellt sind und umfassende Vollmacht haben. Sie stehn unter einer wachsamen, geheimen Aufsicht und werden nicht selten nach Kabul berufen, damit sie dem Emir über ihre Verwaltung und die Einnahmen Bericht