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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Reichsspiegel. Das Pariser ?otit Journal hat sich bemüßigt gefunden, die Nachricht der Grenzboten ohne weiteres als falsch zu bezeichnen, daß sich die französische Regierung um die Exhumierung der sterblichen Überreste der 1870/71 in der deutschen Gefangenschaft gestorbnen französischen Soldaten bemüht und der Kaiser diese jetzt mit der ausdrücklichen Anordnung militärischer Ehren für die Übergabe genehmigt habe. Leider hat sich der Telegraph die Verbreitung dieser Pariser Behauptung angelegen sein lassen, und ein großer Teil unsrer Zeitungen, für die das Fremde immer eine größere Autorität hat als das,was nicht weit her ist," hat es ohne Prüfung nachgedruckt. Das ?stit ^ourn^l muß sich, wenn überhaupt, an einer sehr schlecht unterrichteten Stelle erkundigt haben, sonst hätte es dort erfahren müssen, daß sowohl im Jahre 1904 wie im Jahre 1905 in Paris und in Berlin über diesen Gegenstand amtlich verhandelt worden ist. Die Anregung dazu ist ausgegangen von einem Komitee in Havre, das die Überreste der ans dem Departement Seine Jnferieure gebürtigen, in Deutschland gestorbnen Kriegsgefangnen in die Heimat übergeführt und auf den oimstisrss röAimEQtA.irs8 bestattet zu scheu wünschte. Es wurden zunächst Verhandlungen mit der deutschen Votschaft in Paris eingeleitet, die jedoch ohne Erfolg blieben. Gegen Ende des vorigen Jahres wurde dann der französische Botschafter in Berlin angewiesen, sich der Sache anzunehmen; die von Herrn Bihourd getanen Schritte hatten jedoch auch kein Ergebnis. Neuerdings hat Herr Bihourd die Sache wieder aufgenommen. Bei den inzwischen veränderten Beziehungen zu Frankreich war man in Berlin eher geneigt, einem Werke der Pietät entgegenzukommen, und nachdem der Kriegs­minister erklärt hatte, daß keine militärischen Bedenken entgegenstünden, erfolgte auf Jmmediatvortrag des Reichskanzlers die kaiserliche Genehmigung. Es ist schon zwischen dem Reichskanzler und dem Kriegsminister das Nötige wegen der zu er­weisenden militärischen Ehren verabredet worden, und Herr Bihourd ist davon amtlich verständigt worden. Es handelt sich um die in Glatz, Stralsund und Stettin bestatteten Toten. Mitte Februar 1871 waren in Deutschland als Kriegs­gefangne 11860 Offiziere und 371981 Mannschaften; die Zahl der Kranken nnd der den Krankheiten Erlegnen ist namentlich bei den Gefangnen von Metz und Sedan anfänglich recht groß gewesen.

Die Behandlung dieser Angelegenheit im ?etit Journal ist für die französische Presse geradezu typisch. Das französische Ministerium des Auswärtigen, wenn nicht auch noch andre Ressorts, ist von Anbeginn an amtlich an den Verhandlungen be­teiligt gewesen; wie kann also das Z?stit -lourimlauf Erkundigungen" es als falsch" bezeichnen, daß die französische Regierung einen solchen Schritt getan habe! Trotzdem wird das in Paris amtlich bekannte Ergebnis vom ?ötit ^oni-rml mit einer bei diesem Blatt völlig ungewohnten Autorität in Abrede gestellt, und die deutsche Presse glaubt ihm das ohne weiteres! Hiernach kann man ermessen, welcher Wert überhaupt französischen Nachrichten, sobald sie Deutschland betreffen, beizulegen ist, insbesondre auch den Lügennachrichten, die über das deutsche Auftreten, die deutschen Ansprüche und die deutschenIntriguen" in Marokko neuerdings wieder mit einer Leichtfertigkeit sondergleichen verbreitet werden. Trotz der gegenteiligen Behauptung des ?stit .lourn-^I steht also die von den Grenzboten gemeldete Tat­sache fest, daß die französische Regierung auf Wunsch eines privaten Komitees die Exhumieruug seit Jahr und Tag auf diplomatischem Wege nachgesucht, und daß der Kaiser sie jetzt genehmigt hat.

Bei Erscheinen dieser Zeilen hat König Eduard von Großbritannien und Irland seine Kur in Marienbad schon begonnen, ohne seinen kaiserlichen Neffen zuvor gesehen zu haben. Da Kaiser Wilhelm gegen den 10. September an den Rhein geht, so würde eine Begegnung am Rhein nach einer dreiwöchigen Kur des Königs immer noch möglich sein, falls dieser den Rückweg über Köln nähme, und