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Die deutsche Sozialdemokratie und die Sozialpolitische Gesetzgebung. 1
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Der britische Staatshaushalt

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die andre die Beamten der Reichszivilverwaltung des Reichsheeres und die dritte die Fürsorge für Personen des Beamten- und Soldatenstandes infolge von Betriebsunfällen betrifft, die Sozialdemokratie allerdings weniger inter­essieren konnten, weil damit Gründe der Unzufriedenheit im Heere beseitigt worden sind. Nicht minder auffallend ist, daß bei drei Gesetzentwürfen, die die Fürsorge für Witwen und Waisen anlangen, die Abstimmung der Sozial­demokratie ebenfalls nicht aufzufinden ist. Es sind dies die Gesetze: 1. vom 20. April 1881 betreffend die Fürsorge für die Witwen und Waisen der Neichs- beamten der Zivilverwaltung, 2. vom 17. April 1887 betreffend die Fürsorge für die Witwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der kaiser­lichen Marine, 3. vom 17. Mai 1897 wegen anderweiter Bemessung der Witwen- und Waisengelder. Auch hierbei kann man die Abstimmung nicht feststellen. Zwar hat sich im Laufe der Beratung der Abgeordnete Stadthagen zustimmend zu der Vorlage ausgesprochen, doch hat er nicht gesagt, wie die Partei zu dem Gesetz stimmen werde, auch durch den Parteitagsbericht von 1897 ist das nicht feststellbar. Immerhin ist es auffällig, daß die Abstimmungen der Sozial­demokratie nicht aufzufinden sind, sobald es sich um die Fürsorge für Beamte und Unteroffiziere oder deren Hinterbliebne handelt.

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Der britische Staatshaushalt

von Hugo Bartels (Schluß)

ie Spitzmarke Stempelgebühren umfaßt eine ziemlich lange Liste von Abgaben, denen Geschäftsabschlüsse unterliegen. Alle Ur­kunden, Verträge, Anteilscheine, Wechsel, Versicherungspolicen usw. bedürfen zur rechtlichen Giltigkeit einer Stempelmarke von höherm oder geringerm Werte. Jeder Scheck, der im Vereinigten König­reich ausgestellt wird wer das britische Leben kennt, weiß, welche Bedeutung der Scheckverkehr hat, bringt dem Staat einen Penny ein, und ebenso fordert jede Quittung über einen 2 -F übersteigenden Betrag eine Penny- marke, bei 10 ^ Strafe. Gesellschaften mit beschränkter Haftung haben für jedes 100 -F ihres Kapitals 5 su. 0,25 Prozent zu erlegen, und wenn irgendeine Körperschaft eine Anleihe aufnehmen will, so fordert der Staat von jedem 100 des Betrags 2 su. 6 6.^- 0,125 Prozent. Ferner wird auch das Pillenschlucken, dem die Briten mit Leidenschaft frönen, vom Schatzamt aus­genutzt. Daß für das Feilhalten von sogenannten Patentmedizinen ein Ge­werbeschein zu lösen ist, ist schon erwähnt worden; aber daneben wird von den Schächtelchen und Flaschchen selbst noch eine Abgabe erhoben, die zwischen ^/i2 und des Verkaufspreises schwankt. Aus dem Ertrage der Abgabe, 323446 -F, läßt sich abnehmen, wie groß der Verbrauch und wie einträglich das Geschäft sein muß.