Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Nein, antwortete Wolf, Mama weiß nicht, daß ich hier bin. Ich habe nur ganz heimlich meinen Ziegenbock angespannt und bin hinter der Scheune herum weggefahren.
Ich habe jetzt hier zu tun, Wolf, sagte Onkel Heinz, sobald ich fertig bin, komme ich.
Onkel Heinz, sagte Wolf traurig, was dn hier machst, das ist doch bloß Spaß. Aber bei uns ist es kein Spaß, und du hast mir doch versprochen, daß du uns helfen wolltest.
Du hast Recht, Wolf, ich komme sogleich mit.
Hinter der Hausecke stand Wolfs Ziegenbockwagen.
Wenn du dich jetzt mit reinsetzen könntest, Onkel Heinz, sagte Wolf, dann könnte ich dich gleich mitnehmen.
Das ging nun freilich nicht, und so fuhr Wolf in seinem Wägelchen singend voraus und verschwand in dem Staube der Dorfstraße. Und der Doktor zog seinen
Reichsspiegel. Nachdem nun auch das Herrenhaus Ja und Amen gesagt hat, ist die Kanalvorlage glücklich unter Dach und Fach. Man wird sich in Preußen beglückwünschen dürfen, daß die Ausführung in die Hände eines so tüchtigen und umsichtigen Ministers, wie Herr von Budde, gelegt ist. Hoffentlich erlaubt ihm seine Gesundheit, den gesamten Inhalt dieses wasserwirtschaftlichen Gesetzes in Taten umzusetzen und zur Vollendung zu bringen. Bis das geschehen ist, wird bei unsern Konservativen hoffentlich die Einsicht eingekehrt sein, daß auch das Stück Hannover- Elbe gebaut werden muß, nicht nur weil der dauernde Torso uns vor der Welt lächerlich macheu würde, sondern weil dieser Abschluß eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist und sich von Jahr zu Jahr mehr als solche erweisen wird.
An die Stelle der Kanalfrage haben wir inzwischen wieder eine andre bekommen: die Novellen zum Berggesetz. Der Widerspruch gegen diese Vorlagen liegt auf politischem und sozialpolitischem Gebiet zugleich. Selbstverständlich kann sich eine Negierung in solchen Fragen nicht von Sympathien und Antipathien bestimmen lassen, die bei den Erörterungen in der Presse leider eine sehr große Rolle gespielt haben. Auch nicht die „Furcht vor dem Reichstage" ist bestimmend gewesen. Denn erstens behandelt die preußische Regierung die Berggesetzgebung bekanntlich als ein Jnternum Preußeus, als eine preußische Angelegenheit, in die die Reichsgesetzgebung nicht hineinzureden hat; zweitens würde ihr Widerspruch im Bundesrat um so mehr genügen, diesen zur Ablehnung eines Reichstagsbeschlusses zu bestimmen, als weder Bayern noch Sachsen lüstern darauf sind, ihren Bergbau unter die Reichsgesctzgebung zu stellen. Die Zusammensetzung des jetzigen Reichstags namentlich führt immer mehr dazu, daß sich die Einzelstaaten, soviel als es irgend mit der Reichsverfassung vereinbar ist, auf sich selbst zurückziehn und für eine Erweiterung des Reichsgesetzgebuugsgebiets ganz und gar nicht zu haben sind. Diese Situatiou schafft aber gerade für den preußischen Landtag eine Zwangslage. Wem, er die Novellen ablehnen oder in einer für die Regierung unannehmbaren Form zum Abschluß bringen sollte, läge die Gefahr nahe, daß die im Landtag abgelehnte preußische Regierungsvorlage vom Zentrum im Reichstage mit Unterstützung der Sozialdemokratie als Zentrumsautrag eingebracht würde und dort wahrscheinlich eine Majorität fände. Dann aber könnte die preußische Regierung höchstens ans
Rock an und folgte.
(Fortsetzung folgt)
Maßgebliches und Unmaßgebliches