Maßgebliches und Unmaßgebliches
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herüber schob, und die Litauer Frommen einen Choral von siebzehn Versen anstimmten, wobei die beiden Männer in rüstig fortschreitendem Rhythmus eine Art Duett sangen, und die Urte mit ihrer zittrigen Stimme in den höchsten Lagen Verzierungen in Triolen ausführte, stieß der Doktor Schwechting an und sagte: Kommen Sie, Schwechting, beim Singen können sie uns nicht brauchen.
Sie erhoben sich also bei der nächsten Pnnse, wurden zur Tür geleitet und mit Worten des Dankes und der Ehrerbietung entlassen.
Reichsspiegel. Der etwas jähe Schluß des Reichstags an Stelle der erwarteten Vertagung hat hier und da überrascht. Tatsächlich aber war es hohe Zeit, dem grausamen Spiel der Beschlußunfähigkeit ein Ende zu machen. Der Erwägung auf der einen Seite, die Ergebnisse der mühevollen und langwierigen Kommissionsberatungen noch unerledigter Vorlagen zu retten, stcmd die staatsrechtlich vollkommen begründete und sachlich im hohen Grade gerechtfertigte Erwägung gegenüber, daß es sich vom Standpunkte des Reichsrechts und der Reichsverfassung aus nicht empfehle, den beschlußunfähigen Reichstag wie eine ewige Krankheit von einem Jahr ins andre zu schleppen und damit das Versagen der Volksvertretung auch noch zu prämiieren. Es wäre das ein Preis auf Gleichgiltigkeit, Lässigkeit uud parlamentarische Verschleppungstaktik gewesen. Ehedem war die Vertagung des Reichstags vom Frühjahr zum Spätherbst eine seltne Ausnahme, neuerdings droht sie zur wohlberechneten Regel zu werden. Nicht allein, daß damit die Immunität der Abgeordneten in Permanenz erklärt und so in bezug auf Mitglieder des Reichstags geradezu eine Rechtsverweigeruug eingeführt wird, weil sie für die Dauer der Sessionen den Strafgerichten unerreichbar bleiben, sondern auch für die einzelnen Parteien und damit für die Gesetzgebung selbst hat diese Verlängerung der Sessionen große Unzuträglichkeiten zur Folge. Es kann zum Beispiel eiue abgelehnte Vorlage wohl iu einer neuen Session, nicht aber nach einer Vertagung von neuem eingebracht werden. Eine durch zufällige, ungünstige Besetzung oder Beschlußunfähigkeit herbeigeführte Stellung des Plenums sowie der einzelnen Fraktionen kann sehr Wohl in einer neuen Session, nicht aber nach einer Vertagung revidiert werden. Auch der Einwirkung der Wähler sind die Abgeordneten durch eine Vertagung viel mehr entzogen als durch den Schluß der Sessiou, kurz es spricht eigentlich jede politische Erwägung gegen die Vertagung, nach der die Abgeordneten, die überhaupt noch in den Reichstag kommen, alle Stimmungen und Verstimmungen sowie das leidige, langsame Tenipv der ersten Sessionshälfte wieder mitbringen, während wenigstens beim Beginn einer neuen Session schon durch die Notwendigkeit einer neuen Präsidentenwahl der parlamentarische Puls etwas voller zu schlagen pflegt. Außerdem war es wirklich hohe Zeit, daß der Bundesrat unter den Reichstagsschlendrian der letzten Monate einen kräftigen und festen Strich zog.
Die Debatte im Herrenhause über die Berggesetznovelle hat erwiesen, daß dort ein starker konservativer Kern des Widerspruchs vorhaudeu ist, der die Vorlage vom Standpunkte des xiineixiis obsta. beurteilt und verurteilt. Der Ministerpräsident hat in seinen beiden Reden dieser Stimmung durchaus Rechnung getragen, zugleich aber die innerlich wohl berechtigte Hoffnung auf eine Verständigung ausgesprochen. Die Redeu der Herreu von Manteuffel, von Bnrgsdorff u. a. trugen doch mehr den Charakter einer prinzipiellen Rechtsverwahrung als einer endgiltigen Ablehnnng, sprachen aber immerhin die in weiten Kreisen, nicht nur des Herrenhauses oder des
(Fortsetzung folgt)
Maßgebliches und Unmaßgebliches