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Zur Lage der höhern Reichspostbeamten
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Der verfassungskonflikt in Ungarn

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mäßigsten erachtet. Als Grundgehalt wäre der jetzige Gehalt der Direktoren dritter Gruppe (3000 bis 5400 Mary, wenn nötig, mit einer Vorstufe von 2500 Mark für die Inspektoren, anzunehmen. Für die Oberpostinspektoren und die fortan in eine Gruppe zu vereinigenden Direktoren zweiter und dritter Gruppe hätten Zulagen von 600 Mark, für die Direktoren der ersten Gruppe Zulagen von 1200 Mark und für die Direktoren etwa der dreißig bedeutendsten Ämter solche von 1300 Mark hinzuzutreten.

So würde die dringend notwendige Einheitlichkeit in der Besoldung beim Übergang aus einer Stufe in die andre verbürgt und ein übersichtliches Gehalts­system mit auskömmlichen Sätzen geschaffen werden.

Die finanzielle Gesamtwirkung der vorgeschlagnen Maßnahmen wird nach den eingehenden Berechnungen in der Abhandlung eine jährliche Mehrausgabe von nahezu anderthalb Millionen Mark sein. Aber das sind nur 0,8 Prozent der 180 Millionen Mark, die im Etat für 1905 für Besoldungen bei der Reichspostverwaltung überhaupt angesetzt sind. Sie werden bei dem Milliarden­etat der Reichspost nicht allzu schwer ins Gewicht fallen.

Die Abhandlung richtet an den Staatssekretär des Neichspostamts den Appell, seine ganze Persönlichkeit für das Wohl und Wehe einer großen Beamtenklasse einzusetzen, die gegenüber den frühern Einkommensverhältnissen durch Maßnahmen der Regierung geschädigt worden ist und dringend der Ent­schädigung bedarf.

Wir wollen den höhern Postbeamten, von denen die Öffentlichkeit bisher kaum mehr gewußt hat, als daß sie tüchtig arbeiten müssen, gern die baldige Erfüllung ihrer berechtigten Forderungen wünschen. Dazu sollen ihnen unsre Volksvertreter, die Reichsboten, kräftig helfen!

Der Verfassungskonflikt in Ungarn

(Schluß)

> an kann nicht in Abrede stellen, daß vor und nach dem Dualis­mus unter der Negieruug des Kaisers Franz Joseph nach sehr verschiednen Grundsätzen regiert worden ist, uud daß darum seine Politik nicht das äußere Anzeichen der Entschiedenheit trägt. Ob !mcm aber den Monarchen deshalb der Unentschiedenheit zeihen kann, ist mindestens fraglich. Seit der Aufrichtung des Dualismus hat er unzweifelhaft streng konstitutionell regiert und mit großer Langmut allen ministeriellen und Parteikonstellationen nachgegeben, sobald sie das Wesen des Staates nicht antasteten. Er wollte Frieden unter seinen Völkern haben, und es war ihm jeder Weg recht, auf dem sie ihn zu finden versuchten. Daraus erklärt sich auch seine Vorliebe für Ungarn, wo dreißig Jahre lang alles friedlich herging und seine Ansicht über die Regentenpflichten zu be­stätigen schien. Sehr konstitutionell war dieser Standpunkt freilich, politisch praktisch aber wohl kaum. Wer jedoch den bunten Wechsel der innern öfter-