Der Eintritt des Großherzogtums Baden in den Norddeutschen Bund und die Luxemburger Frage
Aufzeichnung des badischen Ministers von Freydorf Mitgeteilt von Heinrich von Poschina, er
^. Die Verhandlungen des französischen Ministers Marquis de Moustier mit dem badischen Gesandten in Paris Freiherrn von Schweizer über den Eintritt Badens in den Norddeutschen Bund er badische Gesandte in Paris Freiherr von Schweizer wurde, wie die übrigen badischen Gesandtschaften, von den wichtigern Vorgangen im Staatsleben, im besondern auch in der deutschen Frage in Kenntnis erhalten, nicht damit er solche irgend zur Sprache bringen sollte, sondern damit er bei gelegentlichen Besprechungen unterrichtet wäre und den Standpunkt seiner Negierung vertreten könnte. Kaum war die Nachricht über die Beschickung und den Zweck der Stuttgarter Militärkonferenz*) der Minister des Auswärtigen und des Krieges der vier süddeutschen Staaten bei der Gesandtschaft in Paris angelangt, als der Minister des Auswärtigen, Marquis de Moustier, dem genannten Gesandten bei gelegentlichem Besuch am 30. Januar 1867 in der verbindlichsten Form nnd nur so gesprächsweise eröffnete, eine glaubwürdige Nachricht rede von Schritten, welche die Großherzogliche Regierung in Berlin wegen des Eintritts in den Norddeutschen Bund getan habe. Die Kaiserliche Regierung könne sich die Beflissenheit der Großherzoglichen Regierung nicht erklären, in Berlin eine solche Lösung herbeiführen zu wollen. Frankreich sei weit entfernt, sich in die innern Angelegenheiten Deutschlands einmischen zu wollen, es bedrohe seine Nachbarn in keiner Weise, könne aber auch nicht ganz gleichgiltig Vorgänge mit ansehen, die doch einen Schatten von Feindseligkeit gegen Frankreich hätten. Was insbesondre die Beziehungen zu Baden anlange, so habe das Kaiserliche Kabinett unter allen Verhältnissen die freundschaftlichsten Gesinnungen betätigt, und man würde sich einen besondern
*) Auf Anregung des bayrischen Ministers Hohenlohe traten am S. Februar 1867 in Stuttgart die Minister des Äußern und des KriegeZ von Bauern, Württemberg, Baden und Hessen zusammen, um die Grundzüge einer gemeinsamen oder doch gleichartigen Wehrverfassung der süddeutschen Staaten im möglichsten Anschluß an den Norddeutschen Bund zu vereinbaren. Grenzboten IV 190S 9