Die Ausbildung der Verwaltungsbeamten iu Preußen
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auf einmal geschehen, aber das Treiben der Talmimagyaren wird schließlich den Adel und verwandte Kreise nötigen, sich der Krone zu nähern und eine Art von konservativer Partei zu bilden, die auch unter der nichtmagyarischen Bevölkerung eine Stütze finden wird. Die Anfänge dafür haben sich schon seit Wekerles Zeiten, namentlich aber bei den beiden letzten Wahlen gezeigt. Die liberale Partei wird gut tun, in der nächsten Zeit mit der in Ungarn immer üblichen Rücksichtslosigkeit Zolltarif, Handelsverträge und Ausgleich durchzusetzen, sonst dürfte sie bald einem politischen Chaos Platz machen.
Die Ausbildung der Verwaltungsbeamten in Preußen
von Larl Negenborn
(Schluß)
ieser Auffassung gab auch der preußische Finanzminister im Herrenhause Ausdruck, und auch Professor Löning meinte im Gegensatze zu Professor Dernburg, daß sechs Semester vollständig genügten, wenn sie ordentlich ausgenützt würden.
Die Grundbegriffe der Staatswissenschaften könnten also bei zweckmäßiger Anordnung wohl auf der Universität erworben werden, aber man darf sich doch wohl keiner Täuschung darüber hingeben, daß für ein erfolgreiches Studium dieser Wissensgebiete die meisten Studenten noch nicht reif sind. Staatsrecht wird auch Wohl schon auf der Universität gründlich getrieben werden können, bei dem Verwaltnngsrecht aber und bei dem Studium der Nationalökonomie wird fast in allen Fällen die genügende Kenntnis der Verhältnisse fehlen, auf die sich diese Wissenschaften beziehen. Minister Bosse hat in seinen in der Kreuzzeitung veröffentlichen Aufsätzen*) eine Äußerung des frühern hannoverschen Ministers Bacmeister angeführt, die hier wiedergegeben zu werden verdient. Es sei dabei bemerkt, daß Bacmeister einmal von Bcnnigsen einer der seit Menschengedenken befähigtsten Beamten genannt worden ist, und Bosse fügt hinzu, daß er einer der vorzüglichsten Beamtenerzieher gewesen sei, die das vorige Jahrhundert hervorgebracht habe. Bacmeister also schreibt: „Wie soll die Jngend von Bodenrente, Arbeitslohn, Wert und Preis, Wechselkurs usw. etwas versteh«? Von gerechter Veranlagung der Steuern, ausgiebiger Nutzung der Domänen und Regalien? Alles dieses kommt erst zu deutlicher Anschauung und zum Verständnis, wenn man eine Zeit lang in, Leben gestanden, gewirkt und vielleicht vielfach geirrt hat. Da nicht, wie im Rechte, die Begriffe gesetzlich fixiert sind, so entsteht eine Ungewißheit und ein Schwanken, sodaß der Zuhörer schließlich selbst verwirrt wird."
Bosse kann dem nicht ganz beipflichten, er meint, es komme wesentlich auf deu Lehrer an, aber nicht jeder findet eben einen Lehrer, wie er ihn in
") Nr. 211, 213, 21S, 217 der Kreuzzeitung von 1901.