Beitrag 
Die Stellung unsrer Sanitätsoffiziere
Seite
209
Einzelbild herunterladen
 

Die Stellung unsrer Sanitätsoffiziere

von Generalmajor z. T>, von Gersdorff

lächst dem Fortschritt der Wissenschaft hatten die blutigen Er­fahrungen auf den Schlachtfeldern der Kriegsperiode von 1364 bis 1870/71 eine Reorganisation des Scmitütskorps nötig gemacht. So wurdeu denn dessen Verhältnisse durch die Allerhöchste Ver- lordnnng vom 6. Februar 1873 neu geregelt. Seitdem rangiert das deutsche Sanitätsoffizicrkorps neben dein Offizicrkorps. Hiermit ist die Gleichberechtigung der Sanitntsoffiziere mit den übrigen Offizieren des Heeres sanktioniert; trotzdem ist die Gleichstellung der Sanitätsoffiziere noch nicht in allen Stücken erreicht. Sie stehn, was ihre ökonomischen Verhältnisse und ihre Dienststellung anlangt, ihren Kameraden von der Waffe noch immer nach.

Die ökonomischen Verhältnisse der Sanitätsoffiziere sind zwar seit dem Erlaß dieser Allerhöchsten Verordnung vom 6. Februar 1873 wesentlich auf­gebessert worden. So erhält ein Teil der Stabsärzte den Gehalt für Haupt- leute erster Klasse, und die Negimentsärzte beziehn meist den Gehalt eines Majors. Aber ein großer Teil ist immer noch den Offizieren gegenüber im Nachteil, nnd bei der jüngst erfolgten Erhöhung der Gebührnisse der Oberst­leutnants der Fußtruppcn sind die ihnen im Range gleichstehenden General­oberärzte, die als Divisionsärzte wirken, wiederum zu kurz gekommen.

In der Reichstagsitzung vom 11. März dieses Jahres wurde dieses Miß­verhältnis dnrch den Abgeordneten Dr. Becker (Hessen) zur Sprache gebracht, der sich am Schluß dahin äußerte, es müsse eine solche Zurückstellung der Sanitätsoffiziere bei diesen den unerwünschten Eindruck aufkommen lassen, daß sie gewissermaßen als Offiziere zweiter Klasse angesehen und hiernach behandelt würden. Die Sanitätsoffiziere müßten im Rang und im Gehalt den aktiven Offizieren gleichgestellt werden.

Bei dem hohen Interesse, das alle Kreise nn der Gewinnung der besten Ärzte für die Armee nehmen müssen, kann man sich der Forderung des Ab­geordneten Becker nur anschließen. Man bringe hiergegen nicht vor, der Sanitätsoffizier sei auf seine Privatpraxis neben seinen Gehaltsansprüchen an> gewiesen. Nur wenig Sanitätsoffizieren ist es zurzeit möglich, sich eine private Praxis zu schaffen. Hieran hindern sie meist die starke Beschäftigung im Dienst, vielfache und länger andauernde Abwesenheit ans der Garnison und die häufigen Versetzungen.

Wie gegenwärtig die Gehaltsverhältnisse unsrer Sanitätsoffiziere gegenüber denen der übrigen Offiziere beschaffen sind, geht aus folgendem hervor: Das preußische Sanitütsoffizierkorps hat nach dem Etat eine Generalleutnant- oder Generalmajorstelle. 13 Oberststellen. 37 Oberstleutnantstellen, 335 Majorstellen.