Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Neichssviegel. Die Lipper Regentschaftstreitigkeiten haben wieder einmal dargetan, wieviel wir Deutschen dreiunddreißig Jahre nach der Aufrichtung des Reichs noch für den Sturm im Glase Wasser übrig haben. Für eine Nation, die Weltpolitik treiben und mit den andern seit Jahrhunderten einheitlich geschlossenen großen Nationen in Wettbewerb treten will, ist das nicht gerade rühmlich. Gewiß ist die Regierungsfrage eines deutschen Reichsgliedes zunächst ein Jnternnm der Landesgesetzgebung; wo diese nicht ausreicht, einen entstcmdnen Streit zu schlichten, hat die Neichsverfassuug in ihrem Artikel 76 in weiser Voraussicht dem Bundesrat die Entscheidung zugesprochen. Im vorliegenden Fall ist es ein Streit zwischen Lippe und Schaumburg-Lippe, der aber durch die Hineinziehung der Frage des Hausvermögens neben dem politischen Charakter auch noch einen privatrechtlichen erhält. Daß die Landesgesetzgebung allein nicht immer ausreicht, Successions- streitigkeiten auszutragen, beweist die Lage in Vraunschweig. Aus diesem Grunde hat der lippische Streit auch eine prinzipielle Seite, auf die das Reich besondern Nachdruck legen muß. Noch wünschenswerter ist es freilich, Disharmonien solcher Art von langer Hand her vorzubeugen, denn auf welche Seite immer man sich in dem vorliegenden Streitfalle stellen mag, wird man zugeben müssen, daß durch die sensationelle Behandlung, wie sie heutzutage nun einmal üblich zu sein scheint, der monarchische Gedanke in bedauerlicher Weise leidet. Die Art, wie der Streit im lippischen Lande selbst geführt wird, beweist, daß wir Deutschen eigentlich trotz allem Wechsel der Zeiten und der Geschichte immer noch dieselben geblieben sind, die wir vor drei- und vierhundert Jahren waren, nur mit dem Unterschiede, daß damals ein solcher Streit in blutigen Fehden ausgetragen worden wäre, an denen die Geschichte des deutschen Mittelalters so reich ist. Wenigstens den Vorzug gewährt die heutige Zeit, daß ohne Ermächtigung durch das Reichsoberhaupt in deutschen Landen kein Schwert aus der Scheide fliegt. Ob es notwendig war, das Telegramm des Kaisers in der Weise, wie es geschehen ist, von der lippischen Regierung zum Kern einer Regierungsvorlage zu macheu, ohne zuvor mit dem Reichskanzler und preußischen Ministerpräsidenten in Benehmen getreten zu sein, dürfte Wohl auch noch Gegenstand der Erörterung werden. Die Auskunft, die der Vizepräsident des lippischen Landtags, Herr Hoffmann, vom Reichskanzler erbeten hatte, hätte vor allem doch die lippische Regierung, und zwar vor der Eröffnung des Landtags einholen sollen. Es wäre ihr dann erspart geblieben, solche Aufregung in die öffentliche Debatte zu bringen, sie würde vielmehr eine sehr viel bessere Position gehabt haben, wenn sie statt des Kaisertelegramms und des dagegen eingelegten Protestes die amtliche, nach Form und Inhalt jedenfalls unantastbare Erklärung des Reichskanzlers hätte mitteilen können. Was die Behauptung anlangt, daß sich der Kaiser im lippischen Streit durch Familieninteressen leiten lasse, so wird vielleicht die Haltlosigkeit einer solchen Behauptung am besten durch die Stellung des Kaisers zu dem Augustenbnrgischen Protest in der Oldenburger Successionsfrage widerlegt, wo er die Auffassung seines Schwagers, des Herzogs Günther, durchaus nicht teilt.
Von größerm Belang als der lippische Streit ist für Deutschland eine neuerdings in der Presse cmfgetretne Erörterung, die darauf hinausläuft, die für eine Verstärkung der Flotte nötigen Mittel durch Einschränkung der Heeresausgaben zu gewinnen, eine Idee, die eigentlich ihren Platz neben dem Virchowschen Abrüstungsantrag von 1869 verdient. Die Argumentatiou, daß Rußland uns auf ein Jahrzehnt und länger hinaus uicht gefährlich sein könne und werde, Frankreich allein aber wenig Neigung haben dürfte, mit Deutschland anzubinden, ist wenig stichhaltig. Es sind auch außerhalb des bisherigen Zweibundes die verschiedensten Allianzkombinationen für Frankreich gegen Deutschland denkbar. Jedenfalls würden wir allen offnen oder versteckten Feinden den Entschluß, den Kampf mit uns aufzuuehmen, ganz wesentlich erleichtern von dem Augenblick an, Gcenzboten IV 1904 Ili