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Bartholomäus Sastrow
Schulenstreits einzutreten, dazu fehlt es hier cm Raum; aber ich habe auf Grund der mannigfachen Beobachtungen und Erfahrungen, von denen ich oben einen kurzen Auszug gegebeu habe, und die jeder aufrichtige praktische Jurist mir bestätigen wird, die Überzeugung gewonnen, daß wir nicht eher eine gesunde Strafrcchtspflege haben werden, als bis diese Frage entschieden sein wird, oder richtiger, als bis der Gesetzgeber zu dieser Frage in dem einen oder in dem andern Sinne Stellung genommen haben wird. Auch auf die Gefahr hin, daß diese Stellung falsch ist, und daß die Erfahrungen, die wir mit einer darauf aufgebnuten Rechtspflege machen werden, nns von dieser Unrichtigkeit überzeugen — tausendmal besser werden wir daran sein, wenn die Strafrechtsnormen selbst, die Bestimmungen über die Strafgrenzen, die Einrichtungen der Untersuchungshaft, die Anträge der Staatsanwaltschaft, die Veratungen nnd Entscheidungen der Nichterbank, kurz das ganze Verfahren, und dann vor allem auch die Strafvollstreckung, mit einem Wort, die ganze Strafrechtspflege uuter einer Losung, unter einem einheitlichen Gedanken stehn, als wenn sich dieser greuliche Salat von zerfahrnen Ansichten, halben und unreifen Beweggründen, von denen ich oben bei der Strafabmessnngsfrage eine kleine Kostprobe gegeben habe, noch ferner in unsern Gesetzbüchern, in unsern Gerichtssälen und in unsern Strafanstalten breit macht.
(Schluß folgt)
Bartholomäus ^»astrow
von F. Auntze in Weimar
as sechzehnte Jahrhundert ist die Zeit der Chroniken und der Selbstbiographien. Die Memoiren Thomas Platters, Götzens von Berlichingen, Schertlins von Burtenbach, Hansens von Schwei- nichen sind wenigstens dem Namen nach allgemein bekannt nnd jetzt in handlichen Ausgaben verbreitet. Weniger bekannt sind dagegen die Denkwürdigkeiten des Stralsundischen Bürgermeisters Barthvlomäns Sastrow. Und doch können sie sich an Bedeutung mit den Schriften der genannten reichlich messen, ja sie übertreffen sie an Reichtum und Vielseitigkeit des Inhalts. Sastrows Leben, das den größten Teil des sechzehnten Jahrhunderts ausfüllt, ist reich an Erlebnissen und Erfahrungen aller Art: uicht nur die Begebenheiten, die sich in seiner engern Heimat abspielten, berichtet er mit ausführlicher Trene, auch die Geschicke des Reichs hat er jederzeit aufmerksam verfolgt und ist ihrer Entwicklung zeitweilig nähe getreten. Auf seinen Reisen kam er bis nach Italien und Rom; in Speyer, dem Sitz des Reichskammergerichts, hielt er sich Jahr und Tag auf, dem denkwürdigen Reichstage zu Augsburg vom Jahre 1547/48 wohnte er in diplomatischer Mission von Anfang bis zu Ende bei. Fünfundsiebzig Jahre war er alt, als er die wichtigsten Begebenheiten seines Lebens — wahrscheinlich mit Benutzung früher an-