Lindrücke aus der modernen Verwaltung Preußens
689
Genug des Kanals! Daß Sie mit Interesse den Entwurf eines neuen Fideikommißrechts studiert haben, kann ich mir denken. Mein Brief ist schon zu lang, als daß ich der Versuchung erliegen sollte, auf die schweren Bedenken einzugehn, die Sie mir über die Annahme des „Familienratsystems" äußern. Sie glauben, daß dieses System auf einem großen nnd verhängnisvollen Mißverständnis beruhe, und Sie preisen unser holsteinisches altbewährtes „Exekutorsystem," das so unparteilich seines Amtes waltet und den Frieden unter den Beteiligten erhält. Nur ein Punkt ist es, den ich mit ein paar Worten streifen möchte. Sie glauben, daß bei der Abfassung des Entwurfs kein Vertreter der auswärtigen Angelegenheiten zugezogen worden sei, und das ist auch bei der bisherigen Geschäftslage nicht möglich gewesen. Wenn Sie die Namen der holsteinischen Geschlechter nennen, deren umfangreicher Grundbesitz im Lande wie im dänischen Nachbarstaate fideikommissarisch gebunden ist, und wenn man dann die zwingenden Vorschriften des Entwurfs über die Neichsangehörigkeit und über die Belegeuhcit des Besitzes der neuen Fideikommisse in Preußen liest, dann muß Ihnen, dem guten Kenner unsrer holsteinischen Geschichte, wohl der Gedanke kommen, ob hier in diesen neuen Vorschriften der nationale Gedanke nicht unzweckmäßig scharf hervorgekehrt ist. Diese Geschlechter haben ja, ganz wie in Schlesien und anderswo der hohe Adel, eng verknüpft mit den Interessen und dem Gedeihen zweier Reiche, am Frieden beider miteinander ebenso interessiert wie mitunter die hohe Finanz, mehreremal an entscheidenden Punkten der Geschichte eine versöhnende Rolle gespielt, auch nach dem Kampfe. Sind sie nicht in der Vermittlung, in der Orientierung über die Verhältnisse zweier Länder, die vielleicht niemand mit so sicherm Gefühl für die Möglichkeit und die Punkte einer Verständigung beurteilt wie Sie, ein wertvolles, schwer ersetz- liches Hilfsmittel der amtlicheu Diplomatie gewesen, und ist es wirklich die Aufgabe Preußens, durch einen Akt der Gesetzgebung der Verantwortlichen Reichspolitik dies — vielleicht ja nebensächliche — Mittel zn beschränken? Sie glauben es nicht, und ich fühle es Ihnen nach. Ich denke aber, daß cmch hier die weitern Stadien des Entwurfs die erwünschte Änderung bringen werden.
Wie mich Ihre Ausgrabungen interessiert haben, brauche ich Ihnen nicht zu sagen. Aber hüten Sie sich vor den Museen! Es gibt eine Krankheit der Museumsleiter, von denen ich nur wenige wie den Direktor des hiesigen Museums frei weiß, eine Krankheit, die die meiste Verwandtschaft mit dem Jagdneid hat. Sie können es gar nicht vertragen, wenn jemand anders, sogar ein andres Museum, auch viele und schöne Gegenstünde der Kunst und des Altertums hat und erwirbt; haben sie auch Hunderte obsidianer Pfeilspitzen und so weiter, so ist ihnen jeder Übergang neuer Funde an einen andern tiefschmerzlich. Ein Privatmann aber dürfte nach ihrer Meinung solche Dinge eigentlich gar nicht besitzen noch sich an diesen Schöpfungen der Vor- und der Mitwelt im alltäglichen Leben ganz unwissenschaftlich bis in seine alten Tage erfreuen, auch wenn er sie aus seinen eignen Feldern herausgebuddelt hat. Dabei ist ein Museum doch nur für ganz rüstige Leute zugänglich; sind Sie erst einmal alt und bedürfen der Stütze des Stabes, um ein Paar Stunden spazieren zu stehn Grenzboten II 1904 92