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Maßgeblich und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Reichsspiegel

Bismarck und das Reichswahlrecht. Der achtundsiebzigjtthrige Regierungs­präsident c>. D. Herr von Diest in Merseburg. Mitglied des Herrenhauses, hat in der Kreuzzeitung eine Unterhaltung veröffentlicht, die er im Jahre 1867 mit dem Fürsten Bismarck über das allgemeine gleiche Stimmrecht gehabt hat. Liberale Blätter zeigen sich von dem Inhalt überrascht, tatsächlich ist er aber doch durchaus nicht neu. Dos preußische Staatsministerium hatte in seinem Bericht vom 15. September 1863 ?» den König das allgemeine Stimmrecht als Waffe gegen Österreich und den Frankfurter Fürstentag proklamiert; nach dem Siege konnte Preußen davon um W Weniger zurücktreten, als Bismarck. wie er noch im September 1866 nach Peters­burg drohte, sich für alle Fälle den Ausweg offen erhalten wollte, auf die -"Nchsverfassung von 1849 zurückzugreifen. Man darf dabei nicht vergessen, daß er wi April 1849 als konservativer Abgeordneter für die Adresse des preußischen Abgeordnetenhauses gestimmt hatte, die den König um die Annahme der von der frankfurter Nationalversammlung angebotnen Kaiserkrone, mit der damaligen Reichs­verfassung, ersuchte. Bismarck hat wiederholt, auch als er noch im Amte war, "gesprochen, daß er mit dem allgemeinen Stimmrecht den Schmerlingschen Libe- n m5 der österreichischen Politik übertrumpfen wollte. Seiner Schöpferkraft, sich .^ Mittel und neue Wege nach Bedarf zu erschließen, voll bewußt, war er ent- ^Msen, mit dem allgemeinen gleichen Stimmrecht wieder aufzuräumen, sobald die Entwicklung Deutschlands durch dieses Neichswahlrecht gefährdet werden sollte. Was H .dieser Hinsicht zu Herrn von Diest gesagthat, ist auch andern Politikern, die ) n näher gestanden haben, als seine Ansicht bekannt gewesen. Wie er zu verschiednen land?' Kanzlerschaft über die verfassungsrechtliche Weiterentwicklung Deutsch-

S?> y hat er im zweiten Bande seinerGedanken und Erinnerungen" auf scha K ^ deutlich geuug ausgesprochen. Wenn somit die Berliner Tägliche Nund- wort ö'vch'elt, Fürst Bismarck heute als leitender Staatsmann» die Verant- und ^ Folgen einer Verkürzung des seit bald vier Jahrzehnten bestehenden

^n Wahlrechts auf sich nehmen würde," so stehn wir nicht an, diese Frage K °^/>hen mit dem Zusatz:sobald er von der absoluten Notwendigkeit des ein Opportunist des Augenblicks überzeugt, der Gangbarkeit des

"zuschlagenden Weges sicher gewesen wäre." . Erwägungen dieser Art haben dem Fürsten Bismarck auch in den letzten Jahren ' "'er Amtsführung nahe genug gelegen; aber das hohe Alter Kaiser Wilhelms, der eptennatsreichstag, der vielleicht eine letzte Probe auf das allgemeine Stimmrecht "r, die Krankheit des Kronprinzen, die Bonlangerperiode, kurzum die gesamte und auswärtige Lage haben damals alle solche Gedanken wieder in den Hinter­grund gedrängt. Es ist bekannt, daß Fürst Bismarck bis an sein Lebensende die so s ""6 vertrat, der Kampf mit der Sozialdemokratie müsse ausgefochten werden, » !"uge die dazu nötige Staatsgewalt noch die Zuverlässigkeit, Sicherheit und - ^tungsfä'higkeit biete. Hätte dieser Kampf aber überhaupt aufgenommen werden ^.Ueu, ^ ^ unverändertes Fortbestehn des heutigen Reichswahlrechts damit Ht vereinbar gewesen. Es kann somit gar keinem Zweifel unterliegen, daß Fürst ^"?°rck für seine Person zu einer Änderung des Wahlrechts prinzipiell entschlossen «-s wäre, sobald er den geeigneten Augenblick hierfür gekommen erachtet hätte. Wäre vielleicht noch nicht einmal nötig gewesen, das allgemeine Stimmrecht .öuschciffen, als vielmehr seine zersetzenden Wirkungen durch eine Ergänzung und .s" Gegengewicht in der Zusammensetzung des Reichstags abzuschwächen. Deutschland "die einzige Großmacht, die ein so radikales, durch nichts abgeschwächtes Wcchl- Ht hat, aber bei der Frage, weshalb Bismarck es nicht abgeändert habe, darf An nicht außer acht lassen, daß bis zum Jahre 1890 eine Abschwächung der un­heilvollen Wirkungen in Gestalt des Sozialistengesetzes vorhanden war. Die so weit