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Schwächen und Fiktionen des modernen Parlamentarismus
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Schwächen und Aktionen des modernen Parlamentarismus

g o sind doch die Zeiten geblieben, die um die Erringung und die Ausbildung parlamentarischer Verfassungen leidenschaftliche Kämpfe ^ führten und in dem Verhältnis Wischen der Neqiernng nnd der

Volksvertretung den Hauptinhalt des Staatslebens sahen? Und doch war diese Form nirgends auf dem Festlande heimisch, sondern direkt oder indirekt von England importiert, als etwas an sich sozusagen Vollendetes, als ein allgemein für alle Völker anwendbares und segensreiches Muster. Das ganz und gar unhistorische achtzehnte Jahrhundert sah nicht ein, daß die parlamentarische Verfassung Englands auf ganz bestimmten, nirgends sonst vorhandnen Grundlagen beruhte, und daß das englische Parlament mit einer wirklichen Volksvertretung nur eine sehr entfernte Ähnlichkeit hatte. Es war vielmehr damals und bis tief in das neunzehnte Jahrhundert hinein schlechterdings nur eine Vertretung der herrschenden Stände, des weltlichen und des geistlichen hohen Adels, der nobilit.v, und des kleinen Landadels, der ^nri-7, deren Abgeordnete allerdings auch eine Anzahl von Städten und Burgflecken vertraten. Diese beiden Stände hatten zugleich die Amter der Selbstverwaltung inne; sie regierten also das Land, erwarben sich dadurch praktische Geschüftskenntnis und bildeten zugleich die höchste gesetzgebende Korper­schaft. Es war ein Zustand, der mit einem modernen Parlament viel wemger Ähnlichkeit hatte als mit dem Organismus eines ständisch regierten deutschen Territoriums, wo Klerus, Adel und Vertreter der Stadträte, nicht der Ge­meinden, zugleich das Land verwalteten und den Landtag bildeten, und der­selbe Ausdruck, der sie im politischen Latein des siebzehnten Jahrhunderts be­zeichnet. 0rclino8. d. h. Stände, wird auch auf das englische Parlament ange- ^"dt; das Wort xarliamenwin bezeichnet ja zunächst gar nicht eme Körperschaft, sondern eine beratende Versammlung. Daß nun gerade die englischen Stande dem fürstlichen Absolutismus, d. h. dein monarchisch-einheitsstaatlichen Gedanken nicht erlagen, wie die festländischen, das beruhte auf Umständen, die mrgmds sonst vorhanden waren wie in England. Zunächst hat der hohe englische Adel schon seit der Na^ vuarta von 1214 nicht nur seine besondern Interessen.

Grenzboten II 1904