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Der Hamburger Handel
nicht geringerm Maße der Sozialdemokratie die Zcntrumsherrschaft zu verdanken, weil gegenüber der ersten im Reichstage ohne die zweite überhaupt nichts mehr zu erreichen ist. Die Gegendienste, die Preußen dafür dem Zentrum auf dem Gebiete von Schnle und Kirche leistet, sind somit tatsächlich eine Frucht der Sozialdemokratie: Assw äsi, nicht mehr xsr ?i'g,inzos, sondern xsr Bebel und Genossen. Eine verkehrte Welt!
Was in den Einzelstaaten im Jahre 1870 wohl am meisten befürchtet worden ist, ein allmähliches Erdrücken der partikularen Souveränität durch die Kaisermacht — gerade diese Befürchtung hat sich am wenigsten bewahrheitet. Die deutschen Landesherren sind hente noch genau so souverän wie am Tage ihres Eintritts in den nenen Bund. Jede Maßnahme im Reiche vollzieht sich unter genauester Berücksichtigung der Einzelsouverünitüten; gelegentliche Formfehler haben nur das Vorhandensein der Regel bestätigt, selbstverständlich hat es in einem Zeitraume von mehr als dreißig Jahren auch nicht an Gegensätzen gefehlt. Indem die Fürsten dem Kaiser, der die Gewalt nicht, wie nach der Verfassung von 1849, aus eigner Machtvollkommenheit, sondern im Namen des Reichs ausübt, die höchsten Ehren zollen, stärken sie nur ihre eigne Position. Sie haben durch die Reichsgemeiuschaft um so größere Sicherheit gewonnen, nicht nur dem Auslande gegenüber, sondern auch gegen die Mächte des Umsturzes, die sich in Deutschland zunächst gegen die kaiserliche Gewalt richten und ihre Diskreditierung erstreben, weil sie genau wissen, daß sie den Entscheidungskampf schließlich so oder so mit der Kaisermacht und deren starken preußischen Wurzeln auszufechten haben werden. Möge diese die stärkste der ihr vorbehaltnen Prüfungen zum Heile Deutschlands bestehn. Hugo Jacob!
Der Hamburger Handel
von Paul Büchner (Schluß)
er Ausdehnung des Hamburger Handels entspricht die Größe der Kapitalien, die in seinen Unternehmungen angelegt sind. In der Hamburger Einkommensteuerstatistik kommt diese Kapitalkraft nur zum Teil zum Ausdruck, da viele Hamburger Kaufleute im Auslande ansässig sind und ihr Einkommen dort versteuern. Dazu gehören die überseeischen Partner von Hamburger Firmen, deren Filialen oft ein ebenso großes Betriebskapital haben wie das Stammhaus, hin und wieder sogar bedeutender sind, namentlich wenn überseeischer Grundbesitz, wie Plantagen, Gruben und Gebäude, vorhanden ist. Nur ein sehr geringer Teil dieser Hamburger Kapitalien ist in deutschen Kolonialgründungcn angelegt, die meist Berliner Unternehmungen und als Kolonialgesellschaften errichtet sind, während der vorsichtige Hamburger die Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung für solche Gründungen vorzieht. Auch die binnenländischen Kolonialunternehmungen müssen die Dienste des Hamburger Ex- und Importeurs ge-