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Kaiserwürde und Kaisermacht
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Kaiserwürde und Kaisermacht

n den Herbst- und den Wintermonaten des Jahres 1870, als zn Versailles die Wiedererneuerung von Kaiser und Reich betrieben wurde, waren wie in den dortigen Hauptquartieren so auch in ver deutschen Heimat die Meinungen namentlich darüber geteilt, ob in der durch die neuen Verträge so stark geschmälerten Ver­fassung dem Neichsoberhaupt eine des deutschen Kaisers würdige Machtstellung verbleibe. In Versailles sowohl als in der Heimat gab es viele, die der König von Preußen als ein durch keine Bundesverfassung beeinträchtigter Souverän machtvoller deuchte als das Bundesobcrhaupt oder der Kaiser, der fortan für die höchste und verantwortuugsreichste aller monarchischen Funk­tionen, die Kriegserklärung, an die Zustimmung des Bundesrats gebunden sein sollte und Gesetze, über die sich der Bundesrat und der Reichstag ge­einigt hatten, einfach vollziehn und publizieren mußte. Aus eigner Macht­vollkommenheit konnteder Kaiser" als solcher nichts genehmigen und nichts versagen, seine eigne Willcnsbetätiguug bei der Gesetzgebung konnte er nur als König von Preußen im Bundesrat üben. Blieb somit der Schwerpunkt der kaiserlichen Gewalt ohnehin bei der preußischen Krone so argumentierte man wohl in den alten Provinzen Friedrichs des Großen, wozu dann die teilweise vorhandne Abdankung des preußischen Königtums vor einer kaiser­lichen Gemalt, die mit Bundesrat und Reichstag zu teilen hätte? Im Norddeutschen Bunde war das bei der überragenden Schwerkraft des Preußische» Staats weniger zu spüren gewesen; durch den Hinzutritt namentlich der beiden süddeutschen Königreiche, die obeudreiu in den wichtigsten Punkten verweigerten, dein Reiche zn geben, was des Reiches ist, bekam die Institution ein ganz andres Ge­präge. Der Norddeutsche Bund hatte einen ziemlich unitarischcn Charakter, von dem man annehmen durfte, daß er sich durch das Schwergewicht der Dinge von Jahr zu Jahr mehr befestigen werde. Mit dem Eintritt der Süddeutschen empfing der Bund dagegen ein föderatives Aussehen, es war nicht ausgeschlossen, daß mit der Zeit diese Färbung noch intensiver werden konnte, je nach der Stärke oder der Schwäche der Neichsgewalt. Daß man sich in den bayrischen amtlichen Kreisen dieser Erwartung ernstlich hingab, hat kein geringerer als der Ministerpräsident Graf Vray in seinen hinterlassenen Grenzbotcn II 1904 9