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Das Königreich Italien und das Papsttum
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Das Königreich Italien und das papsttun:

von Gtto Zsaemmel

n dem AufsatzPapst Pius der Zehntes mit dem Joseph Mayer in Nummer 10 der Grenzboten eine nene Reihe seiner interessante» ArtikelCatholica" einleitet, gibt er eine anziehende Charakteristik des gegenwärtigen Papstes und seiner bisherigen Politik ans Grund einer offenbar sehr weit hinaufreichenden Kenntnis vom Standpunkte der Kurie aus. Da er dabei von zwei meiner eignen Artikel ausgeht, so mag es gestattet sein, im Anschluß daran einige Punkte seiner Ausführungen schärfer zu beleuchten, nicht deshalb, weil dem vortrefflich unterrichteten römischen Verfasser diese Dinge unbekannt wären, sondern nur, Um zu zeigen, wie sich die von ihm berührten Verhältnisse und Ereignisse von euiem andern Standpunkt aus gesehen ausnehmen, der auch seine Berechtigung und jedenfalls den Vorzug hat, der historischen Entwicklung ihr gutes Recht Zu wahren.

Joseph Mayer betrachtet die Einziehung der Kirchengüter und des Kirchen­staats als einenRaub," und das war sie wirklich vom Standpunkte der Kirche ans. Es fragt sich nur, ob dieser abstrakte Nechtsstandpunkt der maß­gebende, ob er historisch überhaupt haltbar ist. Die Geschichte bewegt sich be­kanntlich nicht selten in Nechtsbrüchen vorwärts, dann nämlich, wenn das gel­tende, das positive Recht den neuen oder veränderten Bedürfnissen eines Volks widerspricht und sich auf rechtlichem, gesetz- oder vertragsmäßigem Wege nicht andern läßt. Deshalb sind die Kirchengüter, deren Charakter sie ja der freien wirtschaftlichen Entwicklung entzieht, in allen europäischen Kultnrstcmten ge­legentlich eingezogen worden, nämlich dann, wenn jener Widerspruch zu grell geworden war, oder wenn dringende Staatsbedürfnisse das forderten. Das ist ^ Deutschland seit der Reformationszeit nach und nach geschehen, in Frank­reich durch die Revolution mit einem Schlage, uud dort beruht darauf die Be­kundung eines freien Bauernstandes, in Deutschland die notwendige Steigerung der landesherrlichen Gewalt.

Grenzboten I 1904 98