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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiegel
Diäten. Verfassung. Wahlrecht. Die Frage der Reichstagsdiäten beginnt wieder eine Rolle zu spielen. Schon ist ein Antrag auf „Einbringung eines Gesetzentwurfs noch in dieser Session" beschlossen worden, und der Chorus in der gesamten liberalen Presse tritt für die große Aktion ein. Es ist auffällig, wie sehr der Reichstag bei der Hand ist, wenn es sich um eine weitere Demokratisierung der Reichsverfassung handelt. Würden die Regierungen mit einer Vorlage kommen, die bestimmt wäre, die Reichsverfassung im konservativen Sinne zu ergänzen, so würde man ihnen sofort das „Heiligtum" der Verfassung, der „Volksrechte" usw. entgegenhalten, und sie würden damit noch wesentlich schlechtere Geschäfte machen, als trotz allem der Reichstag bisher mit seinem Dicitenverlangen gemacht hat. Wenn der Bundesrat überhaupt noch alle die Vorlagen entwerfen nnd beraten soll, die ihm in Anträgen und Resolutionen als „noch in dieser Session vorzulegen" angesonnen werden, so müßte man damit anfangen, mindestens noch ein Neichscunt „für Gesetzmacherei" zu errichten. Das wäre ja auch gleich eine gute Gelegenheit, alle die verschiednen Ministerkandidaten und solche, „die es werden wollen," in den entsprechenden Rangstufen unterzubringen.— Eins ist klar und unwiderleglich: die bedingungslose Diätengewährung wäre eine fundamentale Abänderung der Neichsverfassung und damit auch des Bundesvertrags in einer seiner wichtigsten Grundlagen. Gegner des schrankenlosen allgemeineil Stimmrechts sind, wie in den „Grenzboten" neuerdings wiederholt hervorgehoben worden ist, gerade die liberalern deutschen Fürsten, von 1866 bis nach 1870 vor allen der Kronprinz, die Großherzöge von Baden, Oldenburg und Weimar gewesen, die unter den einflußreichern deutschen Landesherren am entschiedensten für Kaiser und Reich eingetreten sind. Verschiedne neuere Publikationen haben das eingehender dargetan. Der Kronprinz schrieb noch unter dem 15. Oktober 1870 an seine
Schwester, die Großherzogin von Baden: „----Ich glaube, daß jetzt der letzte
Augenblick herbeigekommen ist, um ein Zweikammersystem noch einzuführen, das wir namentlich den allgemeinen Wahlen gegenüber bedürfen." Ebenso ist die Zähigkeit bekannt, mit der Großherzog Peter von Oldenburg an diesem Gedanken festhielt. Wenn diese national und liberal gesinnten Fürsten schon damals ein Gegengewicht gegenüber dem allgemeinen Stimmrecht für nötig hielten, als von Diäten noch gar keine Rede war, nm wieviel weniger wird die größere Zahl der deutschen Landesherren heute einer weitern Demokratisierung der Neichsverfassung geneigt sein. Wenn sich einzelne deutsche Ministerien ihren Landtagen gegenüber für Reichstagsdiäten ausgesprochen haben, so war das ein um so bequemeres und billigeres Zugeständnis, als sie mit absoluter Sicherheit wissen, daß eine Anzahl deutscher Souveräne, darunter an erster Stelle der König von Preußen, für diesen Ruck nach links ohne vollwichtiges Gegengewicht nicht zu haben sind. Übrigens hat auch wohl keine deutsche Regierung erklärt, daß sie zu eiuer bedingungslosen Diätengewährung bereit sei. Das Deutsche Reich ist nicht nur die einzige Großmacht, sondern überhaupt der einzige größere Staat mit Einkammersystem. Dieses System ist mit der Diätenlosigkeit unauflöslich verbunden. Der Bundesrat ist kein Staatenhaus, dessen Mitglieder nach ihrer Überzeugung votieren, sondern er ist eine Vertretung der Regierungen, nach Instruktionen stimmend und — wenn auch nur im gewissen Umfange — mit ministeriellen Befugnisfen ausgerüstet. Es ist deshalb auch durchaus unzutreffend, wenn ein nationalliberales Blatt von der „Gleichstellung der gesetzgebenden Faktoren" spricht. Die „Gleichstellung" beruht nur darin, daß der eine „Faktor" ohne den andern keinen Akt der Gesetzgebung zustande bringen kann. Auch das ist nur bedingt richtig, weil der Bundesrat in Notfällen, in Abwesenheit des Reichstags, handeln kann und