Zur preußisch-polnischen Vereinsfrage
Von Ludwig Trampe
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>ine der größten sozialpolitischen Leistungen des Deutschtums ist das Vereinswesen. Ob die einzelnen Bildungen Kumpanei oder Zunft, Innung oder Bund, Genossenschaft oder freie Vereinigung heißen, ist gleichgiltig; es ist immer dasselbe Ding, immer das l frei gewollte Zusammenschließen gesellschaftlich Znsammengehöriger. Zum Deutschtum gehört das Vereinswesen wie die Frucht zum Baume. Bei keinem andern Volke findet es sich in ähnlicher Weise. Was an scheinbar Ähnlichem hier oder da, in der Vorzeit, im Mittelalter oder in der Neuzeit vor- kommt, deutsches Vcreinswesen ist es nicht. In ihm gerade hat das Deutschtum für die kommende Entwicklung des Weltlebens ein gewaltiges Werkzeug, seine Weltstellung zu behaupte» und weiter auszubauen. Über sein Vereinswesen muß es deshalb mit Argnscmge» wachen. Am wenigsten darf es dulden, daß das Vereinsweseu etwa gar zu seinem eignen Schaden mißbraucht werde.
In den letzten Jahrzehnten sind, nachdem kurz nach Friedrich Wilhelms des Vierten Regierungsantritt der Marcinkowskivercin gegründet worden war, „polnische" Vereine in Unzahl entstanden. Der Begriff „polnischer Verein" ist ein Widerspruch in sich selbst; denn das Gebilde, das er darstellt, ist dem Wesen nach deutsch. Es hat allerdings während der Zeit der Jagellonen in Polen Einrichtungen gegeben, die Verbindungen bestimmter Personenkreise zu bestimmten Zwecken wareu, die „Konföderationen." Sie mit den heutigen „polnischen" Vereinen zu vergleichen, geht nicht an. Die erste Konföderation wurde vou Macko Borkowiez im Jahre 1352 geschaffen; sie wurde zum Schutze der adlichen Sonderrechte gegen Kasimirs Statuten von 1347 gegründet. Sie ist offenbar nach deutschem Muster gebildet worden; denn sie steht zeitlich und inhaltlich im Zusammenhang mit dem brandenburgischen Stündebuude von Alt-Berlin aus dem Jahre 1345. Das Muster war nicht glücklich gewählt. Der Bund war schon eine Entartung des deutschen Vereinswesens, gegen dessen schlimme Erscheinungen Kaiser Karl der Vierte in der Goldnen Bnlle mit einem Erlaß wider „die verabscheuungswürdigen und durch göttliches Gesetz verbotenen Verschwörungen und Bündnisse in den Städten und der Städte untereinander" vor- zngehn für nötig hielt, nnd dessen Auswuchs in der Mark mit allen Kräften Grenzboten I 1904 17