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Reformgedanken und Reformansätze im heutigen Italien
würden lieber ein Oberhaupt haben wollen, von dein sie vorher gewöhnt waren, es über sich zu sehen, als daß sie einen ihm an Macht gleichstehenden oder gar untergeordneten Fürsten wählten. Der König in Preußen habe zwar in Kurbayern einen gefährlichen Konkurrenten, Kurbayern werde aber allein Anschein nach dnrch den spanischen Erbfolgekrieg sehr gedemütigt werden, und es sei die Frage, ob es sich den österreichischen Erblanden mehr als andre benachbarte gewachsen zeigte. Bartholdi schließt diesen Ausblick in die Zukunft mit den Worten: „Das Haus Brandenburg ist das einzige von denen teutschen annoch übrigen Häusern, welches mit Abschwörung des evangelischen Glaubens sich nie beschmutzet, dessen die Häuser Sachsen, Pfalz, Braunschweig, Hessen, Mecklenburg sich nicht rühmen können. Der Allerhöchste erhalte es bis ans Ende bey der reinen Lehre und segne es reichlich an geistigen und irdischen Gütern." So wie Bartholdi es sich gedacht hat, ist seine Ahnung freilich nicht in Erfüllung gegangen. Die durch das Aussterben des österreichisch- habsburgischen Hauses im Mannesstamm erledigte, damals schon völlig ohnmächtige Kaiserkrone des römischen Reichs deutscher Nation hat das Haus Hohenzollern nicht erlangt, anch wohl kaum begehrt. Aber schöner und herrlicher, als Bartholdi es ahnen konnte, ist sein Ausblick in die Zukunft des Hauses Hohenzollern verwirklicht worden, als wieder an einem 18. Januar im Spiegelsaale zu Versailles König Wilhelm der Große die Wiederherstellung des Deutschen Reichs und die Vereinigung der deutschen Kaiserwürde mit der Krone Preußen verkündete.
Reformgedanken und Resormansätze im heutigenItalien
von Vtto Raemmel (Schluß)
iesen traurigen Zustünden gegenüber stehn Sozialpolitik nnd Sozialgesetzgebung noch in den ersten Anfängen. Nicht daß es an sozialer Fürsorge ganz fehlte, im Gegenteil. Aber sie bewegt sich meist noch in ältern Formen, oder sie wirkt mehr indirekt und ist im wesentlichen noch Sache der Privatthätigkeit, namentlich auch genossenschaftlicher Organisationen, nicht des Staats. Von erstaunlichem und höchst rühmenswertem Umfange sind zunächst die „frommen Stiftungen" (oxsrs xiö), besonders für Armen-, Kranken- und Waisenpflege, ein glänzendes Zeugnis für den Wohlthätigkeitssinn der Italiener vom Mittelalter bis in die neuste Zeit. Durch Gesetz vom 17. Juni 1890 sind sie in einheitlicher Weise geregelt. Ihre Zahl beträgt jetzt über 22000, das Gesamt-