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Die Fürsorge für die Arbeiterjugend :
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Der Zeugeneid

die Gefahr hin, von Hohlköpfen als unmodern über die Achsel angesehen zu werdein Sie sollen, jeder in seinem privaten Kreis, ein Beispiel dafür zu geben snchen, daß es mit der christlichen Nächstenliebe zwischen den Einzelnen noch lange nicht aus und vorbei ist, und daß derAppell a» ethische Momente" und das Streben nachBelebung der moralischen Kräfte des Menschen," wovon man, wie 7)r. Voigt sagt, heute nichts mehr wissen will, nach wie vor ihre alte, volle Berechtigung haben. Sie sollen dem greulichen Aberglauben von der unabänderlichen Korruption des persönlichen sittlichen Pflichtbewußtseins der Einzelnen überall entgegentreten als der ärgsten Schmach für die moderne Kultur und dem Todfeind sozialen Fortschritts. Sie sollen die Politik ethi- sieren, aber die Ethik und das Christentum nicht verstaatlichen lassen, sie sollen dem Gesetz, dem Richter, der Polizei geben, was ihnen zusteht, aber endlich auch Gott wieder geben, was Gottes ist. /?

Der Zeugeneid

urch den Klewischen Aufsatz in der Nummer 46, der dieselbe Überschrift führt, ist in den Greuzboten die Frage des Zeugen­eides wieder zur Sprache gekommen. Sie ist so wichtig, daß Iste weitere Erörterung verdient, man darf sie ohne Emphase ! als eine kriminalpolitische Frage ersten Ranges bezeichnen. So ist es denn kein Schade, wenn dabei treffende Erwägungen und Anregungen, wie sie z. B. Carl Jentsch geliefert hat, wiederholt werden: für die intellek- tnelle Wirkung mag es genügen, wenn das Nichtige einmal gut gesagt worden ist, die politische Wirkung setzt Befruchtung des Willens vieler voraus, und die läßt sich ohne immer erneute Bearbeitung nicht erreichen.

Der angezogne Aufsatz behandelt nur eine Seite der Frage, die Art, wie den Zeugen der Eid abgenommen und dadurch in vielen Fällen herabgewürdigt wird. Was der Verfasser sagt und vorschlägt, scheint mir durchaus richtig und praktisch zu sein, er Hütte jedoch noch eins hinzufügen können. Der Eid ist so gefaßt:Ich schwöre . . . daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts ver­schweigen und nichts hinzusetzen werde ..." Ich bin auf dem Lande Richter gewesen, und da ist es mir in mehr als der Hälfte aller Fälle passiert, daß die Leutedaß ich" nachsprachen, aber beisagen" angekommen einzu" ein­schalteten. Die Jnfinitivkonstruktion scheint ihnen mundgerechter zu sein, und man darf darin einen Wink an den Gesetzgeber erkennen, der gerade hier eine volksmäßige Fassung wählen sollte. Und noch ein Weiteres darf ich aus meiner Erfahrung erwähnen. Um die Verwarnung vor demFalscheide" möglichst wirksam zu machen, pflegte ich bei Beginn der Sitznng die geladnen Zeugen sämtlich, wenn auch ohne Einzelaufrus, vortreten zu lassen und an sie eine Ansprache über die Bedeutung des Eides zu halten. Ich habe dabei alles