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Die russischen Hungersnöte
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Erlaß oder Stundung?

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Wenn er bei Kräften wäre und Aussichten hätte, und daß von Trunksucht in dem bei uns gebräuchlichen Sinne beim russischen Volke keine Rede sei. Der russische Bauer geht nicht ins Wirtshaus viele Dörfer haben gar keine Wirtshäuser, um sich beim Glase zu unterhalten. Für gewöhnlich trinkt er gar nichts, weder Branntwein Bier und Wein giebts nicht noch Thee (nur die Tataren trinken Thee). Hat er an einein Feiertage Geld, so kauft er sich Schnaps und gießt ihn wie Wasser hinunter, bis er bewußtlos umfällt. Dagegen leiden die höhern Stände, die Geld haben und täglich Branntwein kaufen können, an Trunksucht, weil das Leben im Innern Ruß­lands schlechterdings gar keine Gelegenheit nnd Mittel zu edlerer Zerstreuung und Erholung gewährt; die Popen, die Arzte, die Beamten saufen mehr oder weniger. Die meisten Ärzte, sagt Lehmann, sind vortrefflich, aber nachmittags sind manche von ihnen nicht mehr recht zuverläßlich. Daraus erklärt sich das Verhalten eines Stnnowoj Pristaw (das Amt eines solchen soll ungefähr dem eines preußischen Landrats entsprechen), mit dem die Reisenden ein paar Tage verkehrten; wo immer man zusammensaß, rührte er kein Glas an, während alle andern tranken. Die Fremden sind ihm verdächtig erschienen, er will sie beobachten, und er weiß, daß es mit der Beobachtungsfähigkeit vorbei sein wird, wenn er auch nur einen Schluck gekostet hat.

(Schluß folgt)

Erlaß oder Stundung?

von einem Universitcitsprofcssor

>ie preußische Unterrichtsbehörde steht vor der Entscheidung einer Frage, die gleicherweise für die Dozenten wie für die Männer, die von der Universität aus in die verschiedensten Berufsthätig­keiten eintreten, von größter Wichtigkeit ist.

Es versteht sich von selbst, daß tüchtigen Studierenden, die oder deren Väter wenig bemittelt oder unbemittelt sind, eine Erleichterung während der Studienzeit geschafft wird. Stipendien und Befreiung irgend welcher Art von den Honoraren sind die Wege, auf denen dies geschieht. Leider ist keine Universität so gestellt, daß die vorhandnen Stipendien auch nur an­nähernd ausreichten. Die schwebende Frage ist die: Soll man den wirklich bedürftigen und fleißigen Studierenden die Honorare gänzlich erlassen, oder soll einer grvßern Zahl der Studenten, auch wenn sie weniger bedürftig sind, ein Aufschub der Honorarzahlung (Stundung) bewilligt werden?

Betrachten wir zuerst die Frage vom Standpunkt der Studierenden aus.