Reichskanzler und Reichstag
>er Reichstag hat sich in seiner neuen Session zuerst mit dem Nachtrag des Reichshaushnltsetats für 1900/01 wegen der Kosteu der Chinaexpedition zu beschäftigen gehabt. Die Verhandlungen sind in der Tagespresse des In- und des Auslands reichlich besprochen worden, und in seltner Einmütigkeit hat man den neuen Reichskanzler zu der Art seines Auftretens nnd zu dem parlamentarischen Erfolg, soweit ein solcher schon vorliegt, beglückwünscht. Unzweideutig lassen diese Änßernngen der öffentlichen Meinung zweierlei erkennen: erstens, daß in der Beurteilung unsrer chinesischen Politik Graf Bülow der Wahrheit und der Vernunft überall, wo nicht grundsätzlich an Lüge oder Unvernunft festgehalten wird, zn eiuem glänzenden Siege verhvlfen hat; und zweitens, daß er den Reichstag, seine Fraktionen und Mitglieder und seine politisch urteilsfähigeil Wähler überzeugt hat: Wir haben wieder einen Kanzler!
Über die chinesische Politik war nicht viel neues zu sagen: die Wahrheit war bekannt. Trotzdem sind die Verhandlungen wichtig, denn den Fälschern mußte endlich von berufenster Seite vor versammelter Volksvertretung in öffentlichem kontradiktatorischem Verfahren ihr Handwerk gelegt werden. Und das ist geschehn.
Gründlich hat der Reichskanzler dem mit der größtcu Zähigkeit immer wieder aufgetischten Unsinn den Garaus gemacht, daß das Deutsche Reich durch seine Festsetzung in Kiautschou die heutigen Wirren in China verschuldet habe. Warum, so fragte er in seiner ersten Rede am 19. November, solle denn die Verpachtung dieses Hafengebiets an Deutschland das chinesische Reich mehr erschüttert nnd das chinesische Volk mehr erbittert haben, als die Abtretung von Hongkong und Virma an England, von Tonking und Anam an Frankreich, vom Pamir- und Amurgebiet an Rußland, von Formosa an Japan, von Port Arthur und Wei-hei-wei gar nicht zu reden? Die Wahrheit sei, daß von den jetzt in China engagierten Mächten das Deutsche Reich sich am meisten und längsten zurückgehalten habe. Unsre Position in Kiautschou beruhe zudem nicht auf gewaltsamer Eroberung, sondern auf einem völkerrechtlichen Vertrage, wir stünden dort nicht als räuberische Eindringlinge da, sondern als Besitzer einer mit der chinesischen Negierung in freiem Einverständnis vereinbarten Konzession. Wir Hütten uns überhaupt China gegenüber immer sreuudlich und wohlwollend benommen, wie unsre Haltung nach dem Siege der Japaner vor vier Jahren sattsam beweise.