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Reform des öterreichisch-ungarischen Dualismus
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wie der Volksgeist des heutigen Englands geworden ist

politischen Gestaltungen diente, darf nicht gegen das angeführte Beispiel ins Treffen geführt werden.

Um wieviel inniger, beständiger und wirksamer sich der mitteleuropäische Friedensbund gestalten müßte, wenn sich das Ministerium des Äußern auf eine unmittelbar aus allen Volksstämmen hcrvorgegangne Vertretung der Monarchie stützen konnte, bedarf keiner nähern Auseinandersetzung.

So weist also ebenso das allgemein europäische Interesse, zwischen Deutschland, Italien und Nußland diese Großmacht zu wissen, die geschaffen werden müßte, wenn sie noch nicht bestünde, wie die friedliche Entwicklung beider Staaten der Monarchie und der nicht erträumte, sondern wvhlverstandne wirkliche und dauernde Vorteil aller in ihrem weiten Nahmen lebenden Volks- siämme gebieterisch auf eine gründliche Reform der dualistischen Staatsform hin.

Daß eine solche Reform mit großen Schwierigkeiten verknüpft wäre, ist un­leugbar. Vor allem, weil die Geister, von scheinbar näher liegenden kleinern Interessen erfüllt, diesem nur mittelbar und langsam wirkenden Heilmittel gegen schier unerträgliche Mißstände, die allerdings raschere Heilung heischen, noch nicht näher getreten sind. Aber wenn sich alle sonstigen Versuche partikularistischer Staatskünstler nur als Palliative erwiesen haben werden, wird sich die Er­kenntnis von der unabweisbaren Notwendigkeit der hier erörterten Schritte zur Herstellung des innern Friedens, ja zur Rettnng der Monarchie vor drohendem Zerfall früher oder später, hoffentlich nicht zu spät, unwiderstehlich Bahn brechen.

Wie der Volksgeist des heutigen (Englands geworden ist

(Schluß)

m NUN auf den eigentlichen Gegenstand des Buches von Nostitz zu kommen, die englischen Arbeiterverhältnissc, so können wir auf einzelnes nicht eingehn; es genüge festzustellen, daß dieses Werk alle Einzeldarstellungen, wie die von Brentano, Schulze-Güvernitz und den beiden Webb entbehrlich macht, und daß, wer sich über Arbeitslohn und Arbeitszeit, über Gewerkvereine, Ausstände, Schiedsgerichte, Einigungsverfnhren, die gerichtliche Behandlung des Streikpostenstehns und der bei Ausständen vorkommenden Gesetzwidrigkeiten, über Hilfskassen, Konsum­vereine, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, über den Arbeiterschutz, die Heranziehung von Arbeitern und von Frauen zur Fabrikinspektion, über die Unfall- und Haftpflicht, über das Wohnungselend und die Versuche, ihm ab­zuhelfen, über das Schwitzsystem in der Hausindustrie, über die Behandlung der Arbeitslosenfrage unterrichten will, daß der hier alles, was ein Nichtfach-