Plaudereien Wer clas neue Keebt
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preis: In 2 halbbänäen broschiert 4 Mark, complet gebunäen 5 Mark
ver sweite ssalbban« ist soeben erschienen.
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Veuts^, ^ lausenden Jahrgangs der „Deutschen Zuristenzeitnng" ist niit Rücksicht auf die Thatsache, daß bet »ns in
Abnei? , ""° N°ch^pst°ü° weder volkstümlich noch beliebt sind, daß gegen juristische Angelegenheiten allgemein eine gewisse besond A hm'scht, weil sie als unverständlich, Langweilig, uninteressant gelten, die Frage aufgeworfen, ob unser nenes Recht, ins. Terb,,i!°!> Bürgerliche Gesetzbuch, darin eine Änderung herbeiführen werde? Der Verfasser glaubt, hauptsächlich aus Gründe» der neuen Rechts die Krage verneinen zu sollen, und mag Recht haben, wenn er meint, daß, um es populär zu mache», dos x.," "° dafür schon im Schulunterricht geweckt werden müßte. Daß es aber Mittel giebt, dem neuen Recht auch jetzt schon in, »ii, «>:, Freunde zu erwerben, beweist das vorliegende Buch, das unter den vielen angeblich populäre» Darstellungen das einzig
populäre genannt zu werde» verdient, weil es, von jeder systematischen Darstellung des Rechtsstoffes abstrahierend und den Nebe,"'', °b°»so volkstümlicher wie «»regender Weise sozusagen aus.dem Juristische» in- Deutsche übertragend, wie kein andres >?^" "w> geeignet ist, Kenntnis und Verständnis des neuen Rechts auf zwanglose Art im Volke zu verbreiten. I» einem sächsischen Sinn !c sich allabendlich der Apotheker, der Arzt, der Aaufmnnn, der Schnldtrektor, der Pastor und der Amtsrichter an.
Die >?M.^>^mm'um und bringen, wie das so z» geschehen pflegt, das Gespräch auf Familienangelegenheiten und Stadtne»^
'""pfu, Achts
Die ^,"^ie,z»ian>nien u»o vringcn, wie das so zu geschehen pflegt, oos iveipra«, ans ^amuren . s>,^ 7"chtiuristen möchten wisse», wie sich dies und jenes nach dem neuen Rechte gestalten würde, und so werden, immer in An- Nech, "S> »» Vorkommnisse des täglichen Lebens, nacheinander gesprächsweise die wichtigsten und praktischsten Gebiete des neuen
-^gehandelt/ DW Ä.^ HUichcr, hierbei wird auch Wert darauf gelegt, die ozmle, striche »d'vr'sch^ ^> °rz..hebe» und so die Gesetzesvorschris. nicht als willkürliche S°nn°w°.sch ^ ^ ^.
fas « '',".°°'"^'dlich zu machen. Neben der Methode ist anch indem in ein- verständliche
K m den Rech.-stoff, er beherrsch, auch °i° d 's^ deutschen Stil, so klar.
^^m.'d'°'v^'?tä^'.fch, ?vi°'?!>n'j^ ^!!!.^ W^/:r^^'r°Äs.nü''°.^nd'er.en o'ar'.eie!» in verfüguuge» und «».sche.d..»ge» spr.cht. von Rechts wegen schreiben müßte.
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