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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Litteratur

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Ferne, aber nur der praktische deutsche Staatsmann hat das Recht, das nicht zu sehen, was die Dänen und die Russen voraussehen und nicht ändern können.

In Krummgs tmi« ZuivoMo kann ich nicht einstimmen. Livland wird leben, wenn Deutschland leben wird. Die Totenscheine, die die Diplomatie mit oder ohne Augurenlächeln ausstellt, gelten nicht für die Geschichte, sondern nur für das politische Philistertum.

Litteratur

Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Banden, begründet von Kuno Frnnckenstem, fortgesetzt von Max von Heckel. 1. Abteilung: Volkswirtschaftslehre, 16. Band: Handel und Handelspolitik von Dr. N. van der Borght, Professor der National­ökonomie an der königlichen technischen Hochschule zu Aachen. Leipzig, C. L. Hirschfeld, 1900

Keiner der zahlreichen Bände des seit 1893 erscheinenden verdienstlichen Sammelwerks ist so zu rechter Zeit erschienen wie dieser, wo die Handelsfragen im Augenblick am lebhaftesten brennen. Der Verfasser behandelt alle Teile des weit­schichtigen Gegenstands: die Gliederung und die Technik des Handels, seine volks­wirtschaftliche Bedeutung, das Handelsrecht und die neuere Gesetzgebung in Handels­sachen, die Handelspolitik so gründlich und vollständig, als es der gegebne Rahmen erlaubte, und mit der Unparteilichkeit, die in streitigen Fragen meist den Mittel­weg einschlägt. Er erkennt die Produktivität und Unentbehrlichkcit des Kcmfmnnns- handels, den seine Gegner Zwischenhandel schelten, vollauf an, ist aber weit entfernt davon, eine Handelspolitik zu empfehlen, die einseitig auf die Begünstigung des Handels zugeschnitten wäre. Er hebt die große, den Verbrauchern zu gute kom­mende Kostenersparnis der Warenhäuser hervor, gesteht zu, daß es theoretisch möglich sei, deu ganzen Bedarf einer Großstadt durch eiuen einzigen Zentralbazar zu be­friedigen/glaubt aber, daß es in Wirklichkeit nie dahin kommen werde, weil die Bequemlichkeit der Käufer viele über die Stadt zerstreute kleine Verkaufsstellen fordert. Ebeusvweuig glaubt er, daß jemals die Konsumvereine den Krämer ganz verdrängen werden, obwohl er deren größtes Verdienst, daß sie den kleinen Mann cm Barzahlung gewöhnen nnd Ordnung in seine Finanzen bringen, sehr hoch schätzt. Er leugnet nicht die Berechtigung der Krämer zu Klagen, verwirft aber entschieden die Verhnngnng von Erdrosselungssteueru über die Großbazare, schon ans dem Grunde, weil das Vernichtungsstreben nicht sowohl gegen die Vereinigung ver- schiedner Wareugattungcn in einem Geschäft als vielmehr gegen den Großbetrieb gerichtet ist, die gefährlichen Folgen aber ans der Hand liegen, die es nach sich ziehen müßte, wenn der Staat auch nur in einem einzigen Falle anerkennen wollte. dc>ß die Inhaber von Kleinbetrieben die Vernichtung der konkurrierenden Groß­betriebe zu fordern hätten. Die Behauptung auf Seite 198,daß dte Reklame im ganzen nützlich wirkt und volkswirtschaftlich berechtigt ist," möchten wir mcht un­eingeschränkt gelten lassen. Ebenso wie die Krämer verweist er das ganze Volt den Schädigungen durch die Börse gegenüber der Hauptsache nach auf Selbsthilfe; Maßregeln gegen die Ausschreitungen des Spekulantentums seien gerechtfertigt, aber die Spielsucht werde sich bei jeder Gestaltung des nun einmal unentbehrlichen Börsen­handels Befriedigung zu verschaffen verstehn. Auch die Bestrebungen der Land-