Getreidezölle und Handelsverträge
ei der Behandlung der wirtschaftspolitischen Fragen macht sich in den unmittelbar an der Gesetzgebung beteiligten Kreisen, sowohl bei der Negierung wie bei den Parlamentariern und sonstigen Beratern aus Landwirtschaft, Handel und Industrie, uoch immer eine sehr starke Abneigung gegen die Erörterung prinzipieller und allgemeiner Fragen, wie sie die nationalökonomische Wissenschaft anfzustellen lind zn beantworten hat, bemerkbar. Die Erscheinung begann in den letzten siebziger Jahren, als Fürst Bismarck in schroffem Brnch mit der einseitigen Freihandelsdoktrin den Übergang zum allgemeinen Schutzzollsystem durchsetzte. Sie war die natürliche Reaktion gegen die die Gesetzgebung beherrschende Prinzipienreiterei, an der übrigens damals schon die Vertreter der Wissenschaft nur noch in weuig Ausnahmen beteiligt waren. Wenn sich heute die Abneigung gegen Prinzipien und Wissenschaft noch ebenso stark oder noch stärker geltend macht, so wird man doch fragen dürfen, ob das ganz gerechtfertigt ist. Je näher die Entscheidung über die Neuregluug unsrer Zoll- nnd Handelspolitik rückt, um so mehr muß sich die Notwendigkeit fühlbar machen, daß man über die großen grundsätzlichen Fragen, die dabei in Betracht kommen, klar wird uud die Erfahrungen, die in den letzten Jahren gemacht worden sind, von einer höhcrn, über den Sonderintcressen der Gegenwart stehenden Warte prüft, wie sie die Wissenschaft einnimmt. Das der herrschenden Neiguug cutsprechende Sammeln von Thatsachen uud immer wieder Thatsachen durch Befragen der materiell interessierten Praktiker, die Aufstellung immer neuer und detaillierterer Jnteressenstatistiken, die Veranstaltung immer speziellerer Spezial- forschungen mag ja ganz verdienstlich sein, aber es führt schließlich dazu, daß das Wort wahr wird: „Dann hat er die Teile in seiner Hand, fehlt leider nur das geistige Band." Darauf deutet es doch hin, wenn neuerdings von einem seit Jahren ausschließlich mit den Vorbereitungen der neuen Handelsverträge beschäftigten Wirtschaftspolitiker*) offen eingestanden wird, daß die Einzel- thütigkcit, die bisher von allen beteiligten Stellen entwickelt worden sei, wenig mehr bedeutete, „als die Beschaffung von Material für die Lösung der gestellten Frage." Ob ein einzelner Zollsatz so oder so festgesetzt werde, sei an sich und für seinen Interessentenkreis zwar wichtig, aber es verschwinde hinter den Fragen: „Welches System ist anzuwenden? Welche Grundsätze miisseu uns leiten? Ist unsre Entwicklung auf dem rechten Wege, uud welche Mittel
*) Dr. Vosberg-Rekow, Die Handelsverträge des Jahreü 1903. Berlin, I. Gutlen- tag, 1900.