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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

ZurWohnungsfrage, PaulLechlerund der Staatsminister a. D. Dr. Albert Schaffte bemühen sich seit Jahren um die Lösung der Wohnungsfrage. Sie haben zusammen drei Schriften herausgegeben: Nationale Wohmmgsreform, Neue Beitrage zur nationalen Wohnungsreform und Der erste Schritt zur nationalen Wohnungs­reform. Die zuletzt genannte haben wir im zwölften diesjährigen Heft kurz an­gezeigt. Ihr liegt ein Vortrag Lechlers zu Grunde, der Anlaß gegeben hat, daß der Verein Arbeiterheim und der Gesamtverband der evangelischen Arbeitervereine zusammen eine Eingabe an den Reichstag gerichtet haben. Dieser hat sie am 14. No­vember 1899 beraten und hat beschlossen:Die Petition dem Herrn Reichskanzler zu überweisen mit dem Ersuchen, eine Kommission zu berufen, iu welcher auch Mit­glieder des Reichstags vertreten sind, mit der Aufgabe, durch Untersuchung der be­stehenden Wohnungsverhältnisse und der auf dieselben bezüglichen Gesetzes- und Verwnltungsbestimmungen festzustellen, ob und in welcher Weise ein Eingreifen des Reichs zur Beseitigung der Wohnungsnot angezeigt ist." Da hiermit die Sache in die Bahn amtlicher Verhandlungen geleitet ist, haben Schäfsle und Lechler eine neue Broschüre herausgegeben unter dem Titel: Die staatliche Wohnungs­fürsorge aus Anlaß des Reichstagsbeschlusses vom 14. November 1899 (Berlin, Ernst Hofmann u. Comp., 1900), worin sie ihre Vorschläge in die unmittelbar für den Gesetzgeber verwendbare Form bringen. Sie führen zehnLeitende Gedanken" ans und hängen jedem eine Begründung an. Im folgenden versuchen wir den Kern dieser zehn Leitgedanken kurz gefaßt wiederzugeben. 1. Die als sittliche, Poli­tische und volkswirtschaftliche Notwendigkeit allgemein anerkannte Verbesserung der Wohnungszustände der kleinen Leute läßt sich ohne Mitwirkung des Staates nicht durchführen. 2. Die Mitwirkung des Staates hat sich auf dem Boden und inner­halb der Schranken der bestehenden Gesellschaftsordnung zu bewegen und darf keinen kommunistischen Charakter annehmen. Die kleinen Leute haben auch in Zukunft ihr Wohnungsbedürfnis ganz ans eignen Mitteln zu bestreiteu, und der Mietzins oder Kaufpreis, den sie für die durch die Vermittlung des Staates ihnen dargebotnen Wohnungen zu entrichten haben, muß die Verzinsung oder Tilgung des Baukapitals vollständig decken. Der Staat hat eben nur die Auswüchse des bisherigen Ver­mietungswesens und die Hindernisse einer zweckmäßigen Bauthätigkeit zu beseitigen; ob er in Ergänzung der Privatbauthätigkeit selbst Wohnungen herstellen soll, wird erst erwogen werden dürfen, nachdem die Erfahrung gelehrt haben wird, wie weit eine solche Ergänzung notwendig erscheint. Zwang darf der Staat nach keiner Seite hin ausüben, weder auf die Steuerzahler zur Aufbringung von Zuschüssen » tonäs xorSu noch auf die kleinen Leute, um sie zur Benutzung der herzustellenden Wohnungen zu veranlassen.Eigentlich ist der ganze Plan lediglich darauf an­gelegt, eine latente (den Mietern selbst fast unbewußte) Genossenschaft zu solidarischer Wohnungsselbsthilfe ins Leben zu rufen. ... Die Wohnungsselbstfürsorge würde jedem Angehörigen der minder bemittelten Klassen durch den bloßen Akt der frei­willigen Einmietung und Mietgeldbezahlung erreichbar werden." Der Fortbestand einer auf Gewinn gerichteten Herstellung und Vermietung von Häusern, der Privat­spekulation, soll nicht in Frage gestellt, sondern es soll nur beseitigt werden, was dabei Wucherisches vorkommt. Die von der Polizei erlassenen Bauvorschriften helfen für sich allein dem Hauptübelstande nicht ab, sondern verschlimmern ihn, indem sie vom Bau von Wohnungen für kleine Leute abschrecken. 3.Die Mitwirkung der Re­gierung, Gesetzgebung uud Verwaltung hätte sich streng innerhalb jener Zuständig-