Preußens Könige und die Sozialpolitik
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diesen Anstalten und Einrichtungen durch Zuwendung freiwilliger Beiträge zu Hilfe kommen. In diesem Sinne hat Graf d'Hnuffonville nachgewiesen, daß die Versicherung der Arbeiterinnen auf Gegenseitigkeit uicht genügt, sondern daß eine Unterstützung von andrer Seite durchaus notwendig ist. Man darf wohl erwarten, daß der warme Aufruf, den der französische Akademiker an die besser situierten Kreise richtet, um so weniger nutzlos verhallen wird, als er selbst sich seit langen Jahren bemüht, die Not der arbeitenden Frauen durch Unterstützungen aller Art zu lindern.
Preußens Könige und die Sozialpolitik
an bezeichnet die Regiernngsthütigkeit Friedrichs des Großen mit allerlei kurzeu, treffenden Stichworten, man sagt unter anderm von ihr, sie habe sich in der Gewerbe- und Wirtschaftspolitik auf merkantilistische Grundsätze gestützt. Auch das Wesen des Merkantilismus wiederum bezeichnet mau, wenn man von einem solchen überhaupt sprechen kann, mit gewissen Stichworten, unter denen die Sozialpolitik nicht vorkommt, weil sie noch nicht erfunden war. Aber man würde irren, wollte man deshalb annehmen, daß Friedrich der Große ebenso wie schon sein Vorgänger Friedrich Wilhelm I. nicht Grundsätze angewandt hätten, die man recht wohl sozialpolitische nennen kann. Daß sie es aber wirklich gethan haben, ist ein großer Zug ihres Charakters, der bisher noch nicht genügend hervorgehoben worden ist. Wir können deshalb Gustav Schmoller nur dankbar sein, daß er uns in seinem Buche: Hinrisse und Untersuchungen zur Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte (Leipzig, 1898, Duncker und Humblvt) außer andern trefflichen ältern Arbeiten auch zwei über die russische Tuchkompagnie in Berlin von 1724 bis 1738 und über die preußische Seideniudustrie im achtzehnte» Jahrhundert und die Begründung jener durch Friedrich Wilhelm I., dieser durch Friedrich den Großen vorgeführt hat, denen wir sehr lehrreiche Bemerkungen über die dem kleinen Mann und Gewerbtreibenden freundliche Sinnesart der beiden Könige entnehmen.
Es wäre gar nicht wunderbar, wenn sich Friedrich Wilhelm I. ohne weiteres auf den Unternehmerstandpunkt und den Standpunkt seiner Großhändler gestellt hätte, denn für ihn war das Gedeihen oder der Niedergang der von ihm unterstützten oder unmittelbar ins Leben gerufnen gelverblichen Unternehmungen eine Sache des Staatswohls; man könnte deshalb versteh», wenn er ihre Blüte um jeden Preis gewünscht und durchzusetzen versucht Hütte. Wie weit er in seiner Auffassung ging, daß die Gewerbepflege eine Staatsangelegen-