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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Aber das ist nur ein Gedankenbild. Es soll keinen hindern sich zu freuen, daß die Güte seines Landesherrn den verdienten Mann mit Ehren in die Heimatstadt zurückgeführt und das Wort erfüllt hat, das er in den stillen Jahren des Wartens zu sprechen pflegte: Meine Zeit kommt auch noch.
A. P.
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Der Kampf gegen die Warenhäuser. Im preußischen Abgeordnetenhause wird demnächst ein im Februar von der Regierung eingebrachter Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesnng beraten und in der Hauptsache wohl auch angenommen werden, der den Zweck hat, den Großbetrieb im Detailhandel, wie ihn die sogenannten Warenhäuser oder Großbazare betreiben, auf dem Wege der Besteuerung des Vorteils zu berauben, den er der Natur der Sache nach unter Umständen vor dem Kleinbetrieb voraus hat. Der Gegenstand ist an sich von keiner großen praktischen Bedeutung, und auch der Lärm der Interessenten für und wider macht für uns die Sache nicht interessant. Aber grundsätzlich und nationalökvnomisch ist die Frage doch viel ernster zu nehmen, als unsre Herren Gesetzgeber das thun. Der Gesetzentwurf und die Verhandlungen darüber zeigen wieder einmal recht deutlich, daß wenn ein moderner, konstitutioneller Staat ganz in Protektionistische Bahnen gerät, die gesetzgebenden Gewalten es zunächst für das bequemste und deshalb richtige zn halten versucht sind, sich den Teufel um Logik nnd Konsequenz, um Wissenschaft und Prinzipien — das heißt schließlich: um das Große und Ganze — zu scheren und nur mit möglichster Grazie dem gerade am lauteste» und am unbequemsten schreienden Jnteressentenhaufen von heute zu morgen wieder einmal durch irgend ein Gesetzlein den ungebärdigen Mund zu stopfen. Das werte gebildete Publikum, das nur die Schlagworte hört, der Sache auf den Grund zu gehn aber weder Lust noch Zeit hat, ist mit diesem grundsatzfrei fortwurstelnden Protektionismus vorläufig noch ganz zufrieden. Es schwärmt sogar für Weltpolitik und ein größeres Deutschland, aber um die Krämerpolitik, die Politik der Rückständigkeit und des Rückschritts, die sich im Innern der Klinke der Gesetzgebung immer mehr zu bemächtigen weiß, kümmert es sich gar nicht. Wir wollen hier nicht im einzelnen auf den Inhalt des preußischen Gesetzentwurfs eingehu. Die Begründung gesteht selbst mit anerkennenswerter Offenheit ein, daß die Regierung das Verlangen der Mittelstandspolitiker, den Warenhausbetrieb durch Steuern'zu unterbinden, als ungerechtfertigt erkennt, und daß sie voraussieht, der Gesetzentwurf werde dem Mittelstaude so gut wie nichts nützen. Dank wird sie natürlich von keiner Seite ernten. Aber warum bringt sie solche Entwürfe ein, die nackt und bloß sich zu dem Motto bekennen: Ht s-Iiquiä ttsri vicieatur?
Die deutsche Nationalökonomie — ausgenommen natürlich die Berliner „historische" — ist darüber so ziemlich einig, daß gerade im Warendetailhandel der Großbetrieb einen volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Fortschritt bedeutet. Auch die Begründung des Gesetzentwurfs giebt das ausdrücklich zu, und schließlich siud sich auch die Herren Mittelstandspolitiker, die die Warenhänser bis anfs Messer bekämpfen, dieser Thatsache vollkommen bewußt. Gerade deshalb eben verlangen sie