Zur sozialen Frage
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schließlich nicht bloß das Ansehen des Standes in der öffentlichen Meinung, svndern in der That auch die geistige und gesellschaftliche Stufe, auf der er sich früher befand, sinken muß. Die Frage nach der Verhütung eines solchen, doch gewiß nicht leicht zu nehmenden Mißstandes dürfte wohl ernstlicher Erwägung wert sein.
Wenn die öffentliche Meinung ihre Gunst von dem Nichterstcmde abgewandt hat, weil dieser den Aufgaben der heutigen Zeit ferner steht, als andere Berufsstände, so ist das an sich noch keine bedenkliche Erscheinung, dürfte aber immerhin die Justizverwaltung darauf aufmerksam machen, daß es gut wäre, auch den Richterstand zur Mitwirkung bei Lösung dieser neuen Aufgaben, wo es angeht, heranzuziehen. Als ein erfreulicher Anfang in dieser Richtung darf es begrüßt werden, daß in Preußen jetzt die Amtsrichter in größerm Umfange zu Vorsitzenden der Schiedsgerichte für die Alters- und Jnvaliditütsversicheruug bestellt worden sind, ein Schritt, dem hoffentlich bei dein weitern Ausbau der Versicherungsgesetzgebung (namentlich hinsichtlich des Verfahrens dürften sich im Lauf der Zeit uoch manche Verbesserungen nötig erweisen) ähnliche folgen werden. Durch solche Maßregeln wird es gewiß gelinge», den Nichterstand wieder an die Stelle zu rücken, die er vor der öffentlichen Meinung einzunehmen beanspruchen darf. Die erste und unumgänglichste Voraussetzung dazu, und namentlich auch dazu, ihm wieder den Nachwuchs aus den gesellschaftlichen Schichten zu sichern, die ihn jetzt im Stich lassen, wäre freilich größere Strenge bei der Zulassung schon zum Vorbereitungsdienst, unnachsichtiges Fernhalten aller zweifelhaften, namentlich cinch ihrer Herknnft nach ungeeigneten Elementen, und vor allein die Beseitigung des überwuchernden jüdischen Elements. Das letzte ist vielleicht die Hauptsache. Gerade damit aber hat es, fürchten wir, gnte Wege.
Zur sozialen Frage
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ir haben es als den Kern der sozialen Frage bezeichnet, daß der Arbeiter nicht für sich selbst arbeitet, und daß er mit Lohn abgefunden wird, anstatt au dem Ertrage teilzunehmen. Nuu könnte man, um jede weitere Erörterung abzuschneiden, behaupten, es könne nach der Natnr der Dinge nicht anders sein. Die Arbeiter hätten nicht die Mittel, sich bis zur Feststellung des Ertrages des Unternehmens selbst zu erhalten, nnd ebenso weuig wären sie imstande, an Verlusten