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Die deutsch-soziale Bewegung und die konservative Partei
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Die Lhro und der Strafrichter

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Daß dies von der Parteileitung genügend berücksichtigt werde, muß be­zweifelt werden. Geschähe es, und beachtete man die Klagen des Mittelstandes etwas mehr, nähme mau sich ihrer auch mir in demselben Maße nn, wie man die Interessen des Großgrundbesitzes verficht, und löste man vor allem das unnatürliche und gäuzlich uufruchtbarc Bündnis mit den weiter links stehenden Parteien, das jede Initiative lahmt und die Partei aus der schwäch­lichen Verteidigungsstellung gar nicht herauskommen läßt, dann wäre der Unterwühluug der konservativen Partei ein Ziel gesetzt und dem Antisemitismus der Boden abgegrabeu. Mit fliegeudcu Fahnen würden dann die Kerntruppen des Konservativismus, ohne die er hoffnungslos dahinschwinden mnß, in die verjüngte Partei zurückkehren, die sie mir verlassen haben, weil man ihren lauter und lauter werdende,: Klagen nicht Rechnung trägt, und der Anti­semitismus, der grimme Aufschrei ihrer Unzufriedenheit würde von selbst verstummen.

Nur an der konservativen Partei liegt es, ob dieser Ansgang eintreten soll oder nicht. Bon ihren Thaten und Unterlassungen wird es abhängen, ob die wilde deutsch-soziale Bewegung mit ihrer urwüchsigen Kraft, in geordnete Bahnen geleitet, Segen stiften, oder ob sie nichts andres bringen wird, als die Zerstörung. Die konservative Partei wird sich zu entschließen haben, ob sie die breiten Schichten des Mittelstandes der drohenden Vernichtung entziehen will, ob sie seine Klagen mehr als bisher zu den ihren machen will oder nicht. Sie wird damit zugleich über ihr eignes Schicksal entscheiden. Denn sie wird dann sozialreformatorisch, ja bis zu einem gewissen Grade sozial-radikal sein müssen, oder sie wird überhaupt zu sein aufhören.

Die Ghre und der Strafrichter

enn der Staat unter die zu schützenden Ncchtsgüter auch die Ehre aufgenommen hat, so meint er nicht Ehre im Sinne von innerin Wert der Persönlichkeit oder Bewußtsein dieses innern Wertes. Dieses Bewußtsein, nächst dem Frieden mit Gott viel­leicht das köstlichste aller Güter, bedarf keines Schutzes. Es ist, außer durch den Trüger der Ehre selbst, schlechthin unverletzlich. Gemeint ist vielmehr der Anspruch auf Anerkennung des eignen Wertes durch Dritte im Verkehr der Staatsbürger uuter einander. Beleidigung im weitesten Sinne