154 Der Landwucher
Würden wie früher. Mit der Verschiebung des Geldwertes würde«? sich die in Geld ausgedrückten Erzeugungskosten des inländischen Getreides, würde sich das in Geld ausgedrückte Einkommen des inländischen Verbrauchers verschoben haben, und wenn dem Getreide trotzdem auf künstlichem Wege derselbe Geldpreis erhalten geblieben wäre wie früher, so hätte er eben doch nicht dieselbe Bedeutung wie früher. Der Preis, der früher billig und gerecht war, wäre entweder zu niedrig für die Landwirtschaft oder zu hoch für den Verbrauch.
Im übrigen kann der Wiederhall, den der Vorschlag der süddeutschen Adresse an Bismnrck in Norddeutschland gefunden hat, die Unterzeichner nur frenen und sie iu der Hoffnung bestärken, daß ihre Anregung weitere Kreise zur Erwägung des Mvnopvlgedankens veranlassen werden.
Adelslzeim I- G. weiß
Der Landwucher
(Schluß)
an glaube nicht, das; der Grnndstückswucher in dem gewerbsmäßigen Ankauf vou Grundstücken zn einen: dem Werte nicht gleichkommenden Preise (durch Benutzung der schlechten Vermögenslage des Besitzers oder ungünstiger Geschäftsverhältnisse), verbnnden mit dem spätern Verkauf zu guten Bedingungen bestehe. So lange man nicht den Handel mit Grnndstücken vermöge einer vollständig veränderten Auffasfuug von der sozialen Bedeutung des liegenschaftlichen Besitzes überhaupt untersage» uud nicht das Eigentum am unbeweglichen Gut dem Bereich des Privatrechts entziehen und dem öffentlichen Recht unterstellen will, so lange lassen sich solche Geschäfte rechtlich nicht bemängeln. Darnm kann anch die gewohnheitsmäßige Güterschlächterei oder das Gewerbe des Gütermaklers, der meist eine einmalige Gebühr von einem Prozent des Gruud- stückswertes beansprucht, nicht ohne weiteres zum Landwncher gestellt werden, obwohl dergleichen Geschäfte hänsig von Wncherern betrieben werden. Verderblich für die Landwirtschaft werden aber die Beziehungen zwischen dem Lcmdmann und dem Geldmann, wenn sich bei vorübergehender Not der Wirt leichtsinnig und ohne Erfahrung dem andern Teile so in die Arme wirft, daß dieser ihn zunächst mit Knß empfängt und dann, indem er immer neue Wuchergeschäfte an das erste unverfängliche anreiht, ihn schließlich fest umklammert und zuletzt erdrückt. So wird ein vielleicht ganz vermögender Baner erst Schuldknecht dessen, der ihm mit dem auf dem Lande so oft mangelnden