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Aus dem Leben Kaiser Wilhelms. 1.
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Die «Vrtspolizei und ihre Kosten.

Arbeiten seines hohen Berufs. Die wenigen Minuten, wo er des Morgens Kaffee trank, waren stets die einzige Zeit am Tage, wo er sich nicht in an­strengender Thätigkeit befand, und selbst dabei beschäftigte er sich noch mit dem Durchschm von Berichten und Telegrammen. Abends spät, oft erst nach ein Uhr, von einer Festlichkeit zurückgekehrt, bei der er in der Regel nur mährend des Essens saß, fuhr er am nächsten Morgen mit dem ersten Zuge nach Pots­dam, um ausgebildete Erscchmannschaftcn zu besichtigen; dann kehrte er nach Berlin zurück, um Vorträge anzuhören, Audienzen zu erteilen und bei Konseil­sitzungen den Vorsitz zu führen. Schon während der Hin- und Rückfahrten nach Potsdam ließ er sich allerlei Vorträge halten. Auch die nächsten Diener sahen ihn nie ohne Beschäftigung stillsitzen. In seinem Arbeitszimmer befand sich nur ein Stuhl, den er zum Schreiben gebrauchen konnte, alle andern, auch das Sofa, waren mit Papierrollen, Karten, Aktenstücken und Büchern voll­gepackt. Nur wenn er wichtige Denkschriften, diplomatische Berichte und andre um­fangreiche Schriftstücke studirte, bediente er sich eines hohen Neitbockes ohne Lehne, auf dem er wie zu Pferde vor einem in die Höhe geschraubten Pulte saß. Von irgend welcher Bequemlichkeit, von Anlehnen oder Ausstrecken war keine Rede. Es war immer, als befände sich der König im Dienste, stets bereit und ge­wärtig, mit angestrengten Kräften sich einem neuen Gegenstande zuzuwenden. Aerztlicher Mahnung, sich zu schonen, folgte er nur, wenn er sich wirklich schon unwohl fühlte. Obwohl die Karlsbader Kur gebieterisch Unterbrechung der gewöhnlichen Thätigkeit fordert, nahm er jedesmal das ganze Zivil- und Militärkabinet nach der böhmischen Brunnenstadt mit und ließ sich Vorträge halten, als ob für ihn keine Kurregeln bestünden, und wagte dann seine Um­gebung einmal, ihn auf die Folgen aufmerksam zu machen, so bekam sie zur Antwort:Ich weiß gar nicht, was Sie wollen. Ich fühle mich ganz wohl in meiner gewohnten Beschäftigung."

Die Grtspolizei und ihre Kosten.

von Otto Gerland.

eit dem Erlaß des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 herrscht in Preußen eine ungleiche Verteilung der für die Ortspolizeiverwaltungen aufzubringenden Kosten. Diejenigen Städte, welche königliche Polizeiverwaltung haben, tragen nur einen Teil dieser Kosten, in den alten Provinzen die sächlichen, während dem Staat die persönlichen Kosten zufalle», in den neuern