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Kleinere Mitteilungen.
müsse ein Fehler in ihm sein, sagte er sich, ein unheilbarer Fehler im innersten Mark seines Wesens, denn ein Mensch müßte sich doch sonst zusammenleben können! Solche Gedanken und Stimmungen beherrschten ihn immer noch, als er sich im zweiten Jahre seines Aufenthalts im Auslande ansang September an den Ufern des Gardasees in dem kleinen Riva niederließ.
Unmittelbar nachdem er gekommen war, schloß sich das Land rings umher mit einem Wall von Schwierigkeiten und Reisebeschwerlichkeiten, die alle Fremden fernhielten. In Venedig war die Cholera ausgebrochen, ebenso nördlich in der Gegend von Trient und südlich in Desenzcmo. Unter diesen Umständen wurde Niva nicht sonderlich lebhaft, die Hotels hatten sich bei den ersten Gerüchten geleert, und die nach Italien reisenden gingen einen andern Weg. Umso enger schlössen sich die wenigen zurückgebliebenen an einander an.
Die bemerkenswerteste Persönlichkeit unter diesen war eine gefeierte Opern- säugerin, deren wirklicher Name Madame Odero war; der Name, unter dem sie auf der Bühne auftrat, hatte einen weit berühmteren Klang. Sie und ihre Gesellschaftsdame, Niels sowie ein tauber Arzt aus Wien waren die einzigen Gäste im Hotel zur „Goldnen Sonne," dem hervorragendsten der Stadt.
Niels schloß sich mehr und mehr un die Sängerin au, und sie gab der Herzlichkeit nach, die in seinem ganzen Wesen lag, wie das so oft bei Leuten der Fall ist, die mit sich selber im Unfrieden leben, und die deswegen darauf angewiesen sind, bei andern in Sicherheit zu kommen. (Fortsetzung folgt.)
Kleinere Mitteilungen.
Zur baltischen Frage liegen wieder zwei Schriften vor, beide im Verlage von Duncker und Humblot in Leipzig erschienen. Die erste, „Rechtskraft und Nechtsbruch der liv- und estlcindischen Privilegien," führt zunächst unter Mitteilung dieser Privilegien den Beweis, daß diese sowie die der Städte Riga und Neval vermöge ihrer Natur und nach der Beschaffenheit ihrer Quellen einer einseitigen Aufhebung oder auch nur Abänderung durch die russische Regierung nicht unterliegen dürfen und einer solchen auch nicht durch amtlichen Akt ausdrücklich unterzogen worden sind, also rechtlich noch bestehen. Dann wird gezeigt, daß sie thatsächlich teils vernichtet, teils mit baldiger Vernichtung bedroht sind. Endlich widerlegt der Verfasser, offenbar ein Mann der Wissenschaft, die Behauptung, daß die bei einzelnen Bestätigungsurkunden hinzugefügten Klauseln die Unabänderlichkeit des verfassungsmäßigen Rechtes der genannten Provinzen und Städte irgendwie zu schmälern geeignet seien. Wir empfehle» die Schrift allen, die der traurigen Angelegenheit ihre Teilnahme zugewendet haben, als eine durch Klarheit und Vollständigkeit ausgezeichnete Arbeit mit dem Wunsche, daß sie an der Stelle, welche den vorliegenden