Kleinere Mitteilungen.
frei macheil von dieser ihm selbst ein wenig rätselhaften Dankbarkeit, die zuweilen sv eigenartig iiberhand nahm, daß er meinte, es müsse das größte Glück sei», ihr mit Worten dafür danken zn können, daß sie so schön und so lieblich War. (Fortsetzung folgt.)
Kleinere Mitteilungen.
Ein Notschrei. Was uns kaum glaublich schien, haben wir jetzt durch eigue Akteneinsicht schwarz auf weiß bestätigt gefunden. Ein einfacher Prozeß, der lediglich die Rückzahlung von 20 Mark betrifft, hat zu feiuer Erledigung uicht weniger als nahezu ein Dutzend Termine und anderthalb Jahre Zeit gebraucht! und das alles nur in eiuer Instanz und bei einer einzigen Zeugenvcruehmung! Doch nicht genug mit solcher Zeitvergeudung, es kommen noch ganz unerhörte Kosten dazu. Da sich ein gewöhnliches Menschenkind in das Formelwesen unsers heutigen Prozeßverfahrens nicht hineinzufinden vermag, so hatten beide Parteien uotgedrungenerweise Rechtsanwälte angenommen. Die Kosten dafür betragen nicht weniger als 25 Mark, d. h. fünf mal so viel als die ganzen Gerichtskosten, sodaß die Gesamtkosten dieses winzigen Prozesses sich auf 30 Mark belaufen. Also um von einem böswilligen Schuldner 2V Mark zu erlangen, muß man gewärtig sein, 150 Prozent Kosten zu haben, den Zeitoerlust und die sonstigen Umständlichkeiten noch gar nicht mitgerechnet. Das erinnert geradezu an amerikanische Zustände, und doch rühmen wir uns, in einem Nechtsstaate zu lebeu. Der Verwaltuugsbericht des Herrn Justizministers hat kürzlich die Abnahme der Prozesse, namentlich in den untern Instanzen, als ein erfreuliches Ergebnis der neuen Justizgesetzgebung besonders hervorgehoben; wenn aber solche Erfolge auf Ursachen der vorliegenden Art zurückzuführen find, so dürfte das rechtsuchende Publikum doch andrer Ansicht sein. Ein so unerhörter Aufwand von Geld nnd Zeit, um zu seinem guten Rechte zu kommen, bedeutet für die Rechtsucheuden, wenigsteus für deu kleiuen Mcmu und die unbemittelteren Volksschichten, nichts andres als Rechtsverweigerung und für die böswilligen Schuldner geradezu eine Belohnung ihrer Gewissenlosigkeit.
Während der frühere altpreußische Bagatellprozeß einfach, kurz und billig war, sodaß jeder Durchschnittsmensch ohne besondern Zeit- nnd Geldaufwand sich sein Recht selbst verschaffe,! konnte, so ist der heutige Prozeß das gerade Gegenteil von alledem. Vergegenwärtigt man sich die gesamten Mängel, die jahraus jahrein gerügt werden, aber noch immer der Lösung harren, so scheint es fast, als ob man — anstatt Altbewährtes zeitgemäß zu verbessern — sich an der Hand grnndstürzender unpraktischer Doktrinen in eine Sackgasse verrannt habe, aus der mau nun vergeblich hinauszukommen sucht. Wir sind gewiß die letzten, die endlich erlangte Rechtseinheit irgendwie unterschätzen zn wollen; aber wir sind der Ueberzeugung, daß diese auch ohne so große Opfer an das Gemeinverständnis und Rechtsbedürfnis des Volkes zu erlangeu gewesen wäre, wenn nicht eben das juristisch-formale Element das wirtschaftlich-praktische vollständig in den Hintergrund gedrängt hätte,