Sind die heutigen Arbciterunierfintzungsverbände Versicherungsgesellschaften? 15Z
als sähen wir das Heer der Republik, nachdem der Pariser Dünkel und Taumel wieder einmal Z. Lsrlin! geschrieen, in noch längern Zügen als 1870 in die deutsche Gefangenschaft wandern. Dann aber müßte dem gallischen Hahne sein böses Blut gründlich abgezapft und er, soweit Menschenaugen reichen, für immer unfähig gemacht werden, uns ein gefährlicher Nachbar zu sein.
Sind die heutigen Arbeiterunterstützungsverbände Versicherungsgesellschaften?
ie Frage, ob die berufsgenossenschaftlichen Arbeiterverbände mit ihren neuern Unterstützungseinrichtungen Versicherungszwecke verfolgen und darnach unter die versichernngsgesetzlichen Bestimmungen fallen, d. h. einer besondern staatlichen Genehmigung bedürfen, ist mehrfach Gegenstand der öffentlichen Besprechung gewesen, seitdem die Behörden auf Grund jener Gesetzesbestimmungen von den Mitgliedschaften solcher Verbände den Nachweis der staatlichen Zulassung verlangen und ihre Schließung verfügen, sobald sie der gestellten Anforderung nicht nachkommen.
Der sozialdemokratischen Presse im Bunde mit der deutschfreisinnigen war es vorbehalten, in diesem Vorgehen, welches lediglich der bestehenden Gesetzgebung Rechnung trägt, eine willkürliche und reaktionäre Maßregel der Regierung zu entdecken, wonach jeder Rest von selbständiger Arbeiterorganisation vernichtet werden soll. Als aber u. a. dem ältesten und größten Arbeiterverbande, dem in Stuttgart seßhaften „Unterstützungsverein deutscher Buchdrucker," auf sein Gesuch um staatliche Zulassung in Preußen diese gegen Erfüllung der gesetzlichen Vorbedingungen in Aussicht gestellt wurde, richteten sich die giftigen Ausfälle dieser Presse gegen den Verein selbst; er wurde der Arbeiterschaft unter dem Titel „Königlich Preußischer Gewerkverein" als „ein trauriges Beispiel von Selbstentlmnnung" vorgeführt. Damit zeigte sich wieder einmal die wahre Absicht dieser Presse; sie arbeitet stets darauf hin. das Vertrauen der Arbeiter zur Staatsregicrung mit allen Mitteln zu untergrabe» und eine Verständigung um jeden Preis zu hintertreiben. Daß mit dem Ratschlage an die übrigen Verbände, es lieber darauf ankommen zu lasten, als den gestellten Anforderungen nachzukommen, lediglich zum Ungehorsam gegen bestehende Gesetze aufgefordert wurde, und die Folgen davon die wirklichen Arbeiterinteressen schwer schädigen mußten, war den ehrenwerten Ratgebern natürlich gleichgiltig.
Grenzboten III. 1888. 2V