Die geschichtlichen Grundlagen der deutschen Rechtseinheit.
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Krieg, den der englische Sovereign schon so lange gegen den russischen Rubel spielt, welcher, so oft Rußland droht, sofort um ein Drittel fällt.
Möge der russische Eisbär einmal daran gehen, dem englischen Leoparden das Fell zn zerzausen. In Indien blühen seine Lorberen. Bei uns und m Österreich können sich die Russen nur blutige Köpfe holen, denn wir werden mit ihnen fertig. Die Furcht vor Rußland ist Gespensterfurcht.
Die geschichtlichen Grundlagen der deutschen Rechtseinheit.
von Karl Bruns.
rduuug, die segeusreiche Himmclstvchter, deren Gaben der Dichter so herrlich besingt, Ordnung, die nach dem Volksmunde die Welt regiert und demnach auch die Staaten gegründet hat und erhält, sie findet im Staate ihren hauptsächlichsten Ausdruck in der Nechtsvrduung. Und wenn ein Volk, wie unser deutsches, seine staatlichen Zustände aus der Zerrissenheit zur Einheit zu wandeln unternimmt, stellt sich auch der Drang ein, die Nechtseinheit zu erringen. Über die geschichtlichen Grundlagen dieser heutzutage ihrer Verwirklichung in so erfreulicher Weise sich nähernden Bestrebungen einiges mitzuteilen, ist der Zweck dieses Aufsatzes.
Daß unsre schreibeusunkundia.cn Altvordern, die Germanen, keine geschriebenen Gesetze haben konnten, ist klar. Daß sie jedoch, sobald sie in einer gewissen Staatsordnung lebten, des Rechts überhaupt nicht entbehrten, muß gleichfalls ciulcnchten. Dieses Recht war ein sogenanntes Gewohnheitsrecht, d. h. ein ohne das ausdrückliche Gebot der Staatsgewalt, oder wenigstens ohne daß man sich eines solchen, vielleicht ursprünglich, vor langer Zeit, crgangencn Gebots noch bewußt war, durch thatsächliche fortwährende Anwendung derjenigen, die über Recht und Unrecht zu Gericht sitzcu, der Nichter, sein Dasein bekundendes Recht. Die UnVollkommenheit des Gewohnheitsrechts wird begreiflich, Wenn man erwägt, wie leicht bei denen, die das Recht üben, eine Meinungsverschiedenheit darüber obwalten wird, ob etwas bisher in Übung war oder nicht, wenigstens bei Nechtsfällen, die nicht zu den häufig wiederkehrenden gehören. Ganz richtig sagt im „Götz von Berlichingcn" der Doktor beider Rechte