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Deutsch-böhmische Briefe. 6.
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Deutsch-böhmische Briefe,

6.

ie deutschböhmische Frage wurde brennend, als das Ministerium Taaffe in feierlicher Form (in der Thronrede vom 17. Mai 1379) die tschechischen Deklarcmten einlud,unbeschadet ihrer Rechts­überzeugung" den Boden gemeinsamer Beratung zu betreten, d. h. im Reichsrate zu erscheinen, und die Sprachenverordnung Taaffes und Stremahrs vom 19. April 1880 wirkte auf den damit entzündeten Stoff wie ein Gnß Petroleum. Jene Rechtsüberzeugung war in denFundamental­artikeln" vom 10. Oktober 1871 ausgesprochen, die der böhmische Landtag d. h. dessen tschechische Mitglieder; denn die deutschen waren damals wie jetzt ausgeschieden einstimmig beschloß, und deren neunter lautete:Alle das Königreich Böhmen betreffenden Angelegenheiten, welche nicht als allen König­reichen und Ländern der Monarchie gemeinsam erklärt sind, gehören grundsätz­lich der Gesetzgebung des böhmischen Landtages, beziehungsweise der Verwaltung der böhmische» Landesregierung an." Gemeinsam sollten hiernach nur die aus­wärtigen Angelegenheiten, das Kriegswesen und in geringem Maße die Finanzen sein. Tschechien ein solches war beabsichtigt sollte in Zukunft ein Staat wie Ungarn sein. In einuuddemselben Atemzuge beschlossen die in Prag tagenden tschechischen Herren ein Nationalitätengesctz. Dasselbe trug an der Stirn die schöne Devise:Gleiches Recht auf Achtung, Wahrung und Pflege des nationalen Eigenwesens und insbesondre der Sprache," hatte aber, näher betrachtet, mit den Gesetzen von 1413 und 1615 ungefähr so vieles gemein als die Hussiten im Frack mit ihren Vorfahren und Vorbildern. Zum Zwecke der Verwaltung, der Justizpflege und der Wahl der Vertretungskörper sollte das Grenzboten II. 1887. 7