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Kleiner Mitteilungen.
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Literatur.

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werden, ist doch kaum möglich. Bibliotheken sollten sich mit der Bestellung be­eilen, da sie einen so wichtigen Beitrag zur Literaturstatistik unmöglich entbehren können.

Noch muß erwähut werden, daßein Teil des Reinertrages" in die Kasse einesSchriftsteller-Albums" fließen soll, das ebenfalls Herr Hinrichsen heraus­giebt, und dessen Gesamtertrag für arme Schriftsteller und Schriftstellerinnen be-

Citeratur.

Staat und Gesellschaft. Von P. Klöppel. Gvtha, F. A. Perthcs, 1887.

Der Verfasser will in diesem Buchedas zwiefache Verhältnis des Staates zur Gesellschaft, in dem Aufbau der Staatsgewalt auf dein Boden der gesellschaft­lichen Machtverhaltnisse und dann in der Rückwirkung der Staatsgewalt auf dle uatürliche Gesellschaft, iu einheitlicher Betrachtung zusammenfassen." Auf Grnud zweier umfassenden Untersuchungen überWirtschaft und Gesellschaft" uudRecht und Staat" gelangt er in dem dritten Teile seines BuchesDie Orduuug der Gesellschaft" zu einer umfasscndeu Kritik unsrer Rechts- uud Gesellschaftsordnung, wobei er die meisten hier einschlagenden Tagesfragcn bespricht. Bezüglich der Nechtsordnuug bezeichnen seinen Standpunkt vielleicht am besten die Sätze der Vorrede:Eine wie lange Reihe römischer Rechtssache ist schon durch die Reichs- gcsetzgebuug niedergemäht worden, aber immer wieder uud unvermeidlich trägt die Rechtsprechung eines romanistisch gebildeten Nichterstandcs die romanistischcn Be­griffe nnd Voraussetzungen in die neuen Bestimmungen hinein, sodaß wir in der That kaum vom Flecke gekommen sind."Von allen Wissenschaften teilt heute nur die dogmatische Rechtslehre das Schicksal der dogmatischen Theologie, ans dem Boden der Scholastik stchcu geblieben zu sein." Im übrigen gewinnt der Leser vielleicht am besten eine Anschauung von dem Inhalte des Buches, wenn wir dessen Schlußworte hierher setzen:Die Aufgabe des heutige» Staatsmaunes ist im Ver­gleiche mit dem Gesetzgeber des Altertums, dem ein ganzes Volk vertrauensvoll die Heilung seiner zerrütteten Zustände in die Hand legte, eine sehr viel schwie­rigere. Auf jedem Schritte an die Schranken des geltenden Gesetzesrechts anstoßend, vermag er die zwingende Gewalt des Staates nur unter steter Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Gesellschaftsmächte einzusetzen, und dies sind eben dieselben, w/lchen die Neuorduuug der Gesellschaft abgerungen werden muß. Uud er hat es dabei nicht mit den wohl oder übel verstandenen »Interessen« dieser Gesellschaftsschichten, sondern mit einer Verauickung derselben in doktrinäre Lehr- fätze und Schablonen zu thun, in welche die Interessen ihre Nacktheit wie in ein wohl ansehnliches Gewand gekleidet haben, in das sie sich aber zu eignem Unbe­hagen wie in ein uuzerreißliches Netz verstrickt finde». So würde denn vielleicht der Staatsmann sich unnötige Krastreibuug ersparen uud die Gesellschaft selbst es als Erlösung von einem ertötend auf ihr lastenden Banne öden Geredes begrüßen, wenn jener über die Köpfe der gewerbsmäßige« Wortführer hinweg sich mit der ganzen Macht des Eindrucks geschichtlicher Leistungen uud eines voll empfundenen geschichtlichen Berufes au die beteiligtcu Gesellschaftskreise wendete, daß sie sich aus freien Stücken zu dem verstehen, was einmal not thut und ihnen nicht erspart werden kann."