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Herzog Adolph von Nassau.
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falls gewesen sein — wenn sie nicht etwa auch provokatorische Haltung gezeigt haben — sonst wären sie von den Soldaten nicht mit solcher Entschlossenheit zertrümmert worden. Vier Fremde wurden verhaftet und in ein schlechtes Gefängniß geworfen, aus dem man sie jedoch nach einigen Tagen wieder entlassen mußte, weil man nicht im Stande war, irgendeine Anklage gegen sie zu begründen. Die siegreiche Armada kehrte um Mitternacht nach Wiesbaden zurück und ihre Tambours trommelten bei dem Einmarsch so fürchterlich, daß die Kranken und Kurfremden erschreckt aus den Betten sprangen und fragten, was los sei?....

Ein Jahr später trommelte es wieder i» Wiesbaden. Aber zwischen dem dumpfen Tone der Trommeln schallte mit scharfem, spitzem, neckischem Klang eine lustige Melodie hindurch. Das waren die preußischen Pfeifen: ?inis Mssoviae!....

Mecklenburgische Finanzen.

Die Finanzverhältnisse des Großhcrzogthums Mecklenburg-Schwerin. Von Moritz Wiggers. Berlin, Verlag von F. Duncker. 1806. (VIII. und 232 S. gr, 8.)

Wer sich an concreten Verhältnissen das Wesen des alten mecklenburgischen Feudalstaats zur Anschauung bringen will, dem können wir nur empfehlen, sich mit dem Inhalt des oben genannten Werkes bekannt zu machen, welches die finanziellen Einrichtungen und Zustände des Landes in Verbindung mit den bedingenden Momenten der feudalen Verfassung und des feudalen Wirthschafts­systems darstellt. Was hier vorgeführt wird, erscheint wie ein Bild aus längst vergangener Zeit und wie ein Hilfsmittel für historische Studien, und doch hat es sich vor der lebendigen Gegenwart noch nicht zurückgezogen und die Ver­fechter des Feudalismus sind weit entfernt, es unter die Todten zu werfen. Sie legen vielmehr Werth darauf, daß es den Anforderungen der modernen Welt nicht entspricht und betreiben nichts eifriger, als es gegen alle Anfech­tungen in Schutz zu nehmen und es in unveränderter Gestalt für die Nachwelt aufzubewahren.

Es erklärt sich aus der großen Verschiedenheit des feudalen Staatswesens und des modernen Staats, wenn sogar in Mecklenburg selbst eine sehr weit verbreitete Unkenntniß der hier dargestellten Verhältnisse angetroffen wird und wenn man auf letztere glaubt Anschauungen zur Anwendung bringen zu können,