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schäfte hinausgehenden, den gegebenen Verhältnissen entsprechenden Thätigfeit hemmen muß. bedarf Wohl keines weiteren Nachweises.
Gleich klar ist. daß das Widerwärtige dieses Zustandes von Tag zu Tag auch dem großen Publikum, für welches die Beamten da sind, empfindlicher werden muß.
Aus alledem ziehen wir den Schluß: ist eine begründete Aussicht auf baldigen Abschluß des Friedens mit Sachsen nicht vorhanden, so fordert die Pflicht gegen die sächsischen Beamten, wie gegen das sächsische Volk, daß der Widerspruch zwischen dem königl. preußischen Civilcommissar und der königl. sächsischen Landescommission baldigst gelöst und Einheit und damit zweckbewußte, den Thatsachen Rechnung tragende Thätigkeit in die oberste Verwaltung des Landes gebracht werde.
Zur Kriegführung Bayerns.
Die Zeit zwischen den letzten kriegerischen Ereignissen und der Gegenwart ist eine noch zu kurze, um in Motive und Details bei den mancherlei Vorgängen einen klareren Einblick gewinnen zu können. Ging in den paar Monaten doch alles Stoß auf Stoß, Schlag auf Schlag, daß es bei der mächtigen Ueber- raschung hier und da unmöglich war, sich von dem und jenem ein wahres Bild zu schaffen. So ist denn bis jetzt noch gar manches nicht zu der Reife gediehen, um sofort in eine Knegsgeschichte verarbeitet werden zu können. Auf die größeren Schwierigkeiten wird man in dieser Beziehung bei den Operationen der bundcstreuen süddeutschen Truppen stoßen: es bleibt da ein Knäuel zu entwirren, wozu nicht wenig Geschick und Geduld erforderlich ist. Ein anschauliches Tableau zu entwerfen fällt schon in sofern doppelt schwer, als man von einem eigentlichen und gründlichen Operationsplan bisher wenig oder nichts weiß und das ganze Thun und Treiben dieser Truppen mehr in einem zwecklosen Hin- und Herziehen zu bestehen schien. Nicht nur der Militär, sondern auch der Laie muß dabei über das und jenes stutzig werden und zweifelnd den Kopf schütteln. Wir wollen annehmen, daß es wenigstens den Leitern klar war, was man eigentlich wollte, obgleich auch das von verschiedenen Seiten her bestritten wird.
In Erwägung des oben erwähnten und mit Rücksicht auf den hier ge-